Verfassungsgerichtshof NRW prüft Kommunal-Soli
Minister Jäger: Land und Kommunen müssen an einem Strang ziehen
Vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster fand die erste mündliche Verhandlung des Klageverfahrens gegen den sogenannten Kommunal-Soli statt.
Vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster fand die erste mündliche Verhandlung des Klageverfahrens gegen den sogenannten Kommunal-Soli statt. Insgesamt 72 NRW-Kommunen – darunter Städte wie Düsseldorf und Monheim – klagen dagegen, eine Umlage zugunsten finanzschwächerer Kommunen zu zahlen.
„Das Land geht für die hoch verschuldeten Kommunen an die finanzielle Belastungsgrenze“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Bis 2020 stellt das Land 3,65 Milliarden Euro zur Verfügung. „Das sind bereits zwei Drittel der Stärkungspakt-Leistungen“, so Jäger. „Ohne den transparenten und moderaten Beitrag der reicheren Kommunen kann die dringend notwendige Entschuldung der finanzschwachen Kommunen aber nicht gelingen“, betonte der Minister. „Es ist deshalb wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen.“ Nur so hätten die hochbelasteten Städte und Gemeinden die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukehren.
Am 30. August 2016 wird der Verfassungsgerichtshof voraussichtlich entscheiden. „Nach meiner Rechtsauffassung ist die Solidaritätsumlage ein zulässiges, folgerichtiges und verfassungsrechtlich unbedenkliches Element des kommunalen Finanzausgleichs“, sagte Jäger.