Verbändeanhörung zur Corona-Sonderzahlung und Besoldungserhöhung für Beamte gestartet

Landesregierung leitet Verbändeanhörung für Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation ein / Minister Lutz Lienenkämper: Landesregierung hält Wort und schafft schnelle Planungssicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

11. Januar 2022
Eine Hand zieht Geldscheine aus einer Kasse

Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbändeanhörung hierfür den ersten Schritt eingeleitet.

Finanzen

Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbändeanhörung hierfür den ersten Schritt eingeleitet. Das Paket besteht aus zwei Teilen:

  1. Der zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021. Diese Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hatte die Landesregierung nach konstruktiven und zielorientierten Gesprächen mit den Spitzengewerkschaften bereits in der vergangenen Woche angekündigt. 

Die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich erfolgt durch zwei Gesetzesvorhaben:           

a) der Umsetzung der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung bis zum 31. März 2022 sowie

b) der linearen Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022

  1. Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.

In diesem Rahmen soll als eine von vielen Maßnahmen die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale für die nordrhein-westfälischen Beamten und Richter künftig vollständig entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an ihren von der Beihilfe übernommenen Krankheitskosten.

„Die Landesregierung hält Wort. Mit der zügigen Erarbeitung der Gesetzentwürfe und der heutigen Einleitung der Verbändeanhörung zeigen wir unsere große Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter und honorieren ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre hervorragende Arbeit auch und gerade während der Pandemie. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst erhalten so schnell Planungssicherheit“, erläutert Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Wir möchten für unsere gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachkräfte auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses war insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und ist trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen daher ein richtiges und wichtiges Signal.“

Hintergrund:

Das Gesamtpaket zur Anpassung der Alimentation der nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter umfasst folgende Gesetzentwürfe:

  • Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
  • Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
  • Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Zur Übertragung des Tarifabschlusses wurde vereinbart:     

  • Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des generellen Tarifabschlusses
  • Bis zum 31. März 2022 erhalten aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro; Anwärterinnen und Anwärter sowie Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten 650 Euro.
  • Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent.
  • Für Beamtinnen und Beamte im Krankenhauswesen erfolgen weitere Verbesserungen (durch die Erhöhung von Zulagen).

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