Unterstützung für Tierheime und Gnadenhöfe in Corona-Zeiten: Umweltministerium stellt 400.000 Euro für Futter bereit
Das Land stellt zur Unterstützung von nordrhein-westfälischen Tierheimen und Gnadenhöfen in der aktuellen Krisenlage 400.000 Euro für Futterkosten zur Verfügung.
Das Land stellt zur Unterstützung von nordrhein-westfälischen Tierheimen und Gnadenhöfen in der aktuellen Krisenlage 400.000 Euro für Futterkosten zur Verfügung. Pro Einrichtung kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro ausgezahlt werden. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärte: „Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime arbeiten unter den erschwerten Bedingungen schon längst an der persönlichen Belastungsgrenze. Mit unserer Nothilfe unterstützen wir sie bei ihrer wichtigen Arbeit zur Versorgung der Tiere.“
Tierheime und Gnadenhöfe leiden derzeit unter der Corona-Pandemie: Spenden für Futterkosten sind weggebrochen, Vermittlungen von Tieren finden wegen Besuchsverboten kaum noch statt. Betroffene Einrichtungen können die Förderung schnell und unkompliziert nach Vorlage einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis sowie des Nachweises über die Gemeinnützigkeit der Einrichtung und der Futterkosten beantragen.
Das Verfahren wird bewusst sehr einfach gehalten. Das Umweltministerium wird rechtzeitig nach Ostern über die konkreten Modalitäten informieren.
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