Unbürokratische Hilfen für Aquakulturbetriebe in Nordrhein-Westfalen
Wie viele andere Unternehmen der Lebensmittelproduktion und Ernährungswirtschaft sind auch die Aquakulturbetriebe stark von den Preissteigerungen für Energie, Futtermittel und Sauerstoff betroffen. Nun tritt ein neuer Erlass einer sogenannten Billigkeitsrichtlinie in Kraft, der konkrete Beihilfezahlungen für Aquakulturbetriebe ermöglicht.
In Nordrhein-Westfalen gibt es bis zu 3.000 Aquakulturbetriebe, die Fische und Krebstiere produzieren und häufig regional vermarkten. Zudem gehört Nordrhein-Westfalen neben Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachen zu den größten Forellenproduzenten in ganz Deutschland.
Wie viele andere Unternehmen der Lebensmittelproduktion und Ernährungswirtschaft sind auch die Aquakulturbetriebe stark von den Preissteigerungen für Energie, Futtermittel und Sauerstoff betroffen. Um diese Betriebe zu entlasten, hatte die Europäische Union in einem ersten Schritt bereits im vergangenen Jahr eine Änderung der Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)-Verordnung verabschiedet, um Möglichkeiten für krisenbedingte Ausgleichszahlungen zu schaffen. Nun tritt ein neuer Erlass einer sogenannten Billigkeitsrichtlinie in Kraft, der konkrete Beihilfezahlungen für Aquakulturbetriebe ermöglicht.
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Eine starke und vitale regionale Produktion von Lebensmitteln in Nordrhein-Westfalen ist wichtig. Dazu zählen auch die heimischen Aquakulturbetriebe mit Fischen und Krebstieren. Unsere Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen regionale und möglichst nachhaltig hergestellte Lebensmittel. Deshalb brauchen unsere heimischen Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen, gerade vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen, etwa bei der Ernährungssicherheit oder dem Klimawandel. Die Aquakulturbetriebe in Nordrhein-Westfalen leiden unter den zum Teil extremen Preissteigerungen für Futter, Energie und Sauerstoff im Zuge des Ukraine-Kriegs. Daher begrüße ich sehr, dass nun die richtigen Weichen gestellt sind und betroffene Unternehmen jetzt unbürokratisch Beihilfen beantragen können.“
Mit dem neuen Erlass einer entsprechenden Billigkeitsrichtlinie für Nordrhein-Westfalen soll der Ausgleich von krisenbedingten Mehrkosten für die Zeit vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 auch für nordrhein-westfälische Aquakulturunternehmen ermöglicht werden. Die Krisenbeihilfe setzt sich aus noch vorhandenen Mitteln des EMFF und zugehörigen Landesmitteln zusammen. Die maximale Beihilfe wird auf 75.000 Euro je Antrag begrenzt.
Die Antragsunterlagen können auf der Seite der Landwirtschaftskammer NRW heruntergeladen werden.