Umweltministerium legt aktuelle Jagd-Bilanz für Nordrhein-Westfalen vor

26. Oktober 2014
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In Nordrhein-Westfalen sind im letzten Jagdjahr 2013/2014 rund 956.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des Umweltministeriums hervor, die das Ministerium in Düsseldorf auf Grundlage von Meldungen der Unteren Jagdbehörden veröffentlicht hat. Damit sind rund 245.000 wild lebende Tiere weniger als im Jagdjahr davor geschossen worden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Knapp 956.000 Tiere im Jagdjahr 2013/2014 in Nordrhein-Westfalen von Jägerinnen und Jäger geschossen

Ringeltauben am häufigsten erlegte Art

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

In Nordrhein-Westfalen sind im letzten Jagdjahr 2013/2014 rund 956.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des Umweltministeriums hervor, die das Ministerium in Düsseldorf auf Grundlage von Meldungen der Unteren Jagdbehörden veröffentlicht hat. Damit sind rund 245.000 wild lebende Tiere weniger als im Jagdjahr davor geschossen worden. Die am häufigsten erlegte Tierart in NRW war danach die Ringeltaube mit knapp 365.000 Abschüssen. Mit einem Rückgang von 19 Prozent sind die Abschüsse der Ringeltaube so niedrig wie zuletzt 1998/99 (368.675). Der Höchstwert wurde 2005/06 mit 623.973 Tieren erreicht. Höhere Abschüsse im Jagdjahr 2013/2014 erfolgten vor allem bei Rotwild, Damwild und Muffelwild: Hier wurden neue Rekordwerte für NRW erreicht. Neben den Abschüssen von Tieren durch Jägerinnen und Jäger umfasst die Jagdstrecke noch Zahlen zu tot aufgefundenen Arten (Fallwild), die etwa durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen.

Die acht häufigsten von Jägerinnen und Jäger erlegten Tierarten in NRW (ohne Fallwild) waren im Jagdjahr 2013/2014 folgende:

  • Ringeltauben: 365.308 (Fallwild: 4860)
  • Aaskrähen: 113.376 (Fallwild: 556)
  • Wildkaninchen: 95.992 (Fallwild: 12.425)
  • Stockenten: 63.657 (Fallwild: 754)
  • Rehwild: 62.722 (Fallwild: 25.892)
  • Feldhasen: 51.949 (Fallwild: 15.036)
  • Füchse: 37.456 (Fallwild: 2.977)
  • Fasane: 33.818 (Fallwild: 4.890)

Einen deutlichen Rückgang (- 25 Prozent) bei den Abschüssen gab es bei Waschbären, die in NRW in 32 Kreisen und kreisfreien Städten ab-geschossen wurden. Diese deutliche Abnahme resultiert im Wesentli-chen aus der Situation im Kreis Höxter, der Waschbär-Hochburg in NRW. Hier erlegten die Jägerinnen und Jäger rund 37 Prozent weniger Tiere dieser Art als noch im Jagdjahr davor.

Nach einer starken Zunahme der Abschüsse beim Fuchs um 35 Prozent im Jagdjahr 2012/13 ist im abgelaufenen Jagdjahr 2013/14 ein Minus von 35 Prozent zu verzeichnen. Dies legt die Vermutung nahe, dass mit den jagdlichen Eingriffen in 2012/2013 die Fuchspopulationen tatsächlich ausgedünnt wurden.

Im Gegensatz zum Fuchs wurden beim Dachs insbesondere aus dem Münsterland und vom Niederrhein weitere Zunahmen bei Abschüssen gemeldet. Im Saldo ist trotz des Minus von 20 Prozent im Jagdjahr 2013/2014 die zweithöchste Abschuss-Zahl aller Zeiten zu verzeichnen.

Die Landesregierung hat Mitte September 2014 den Entwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt, das die Jagd modernisieren und in die Zukunft führen soll. Schwerpunkte des Gesetzes sind der stärkere Schutz des Waldes, des Arten- und des Tierschutzes. In der Vergangenheit hatte es immer wieder starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Hauskatzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die Trophäenjagd.

Der Gesetzesentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des Abschusses von Katzen vor. Der Abschuss von Hunden soll nur noch in absoluten Ausnahmen möglich sein, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt. Unberührt hiervon bleibt aber die bereits bestehende Ausnahme nach dem Tierseuchenrecht und aus artenschutzrechtlicher Sicht.

Nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz dürfen Hauskatzen, die in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden, erlegt werden. In Nordrhein-Westfalen wurden daher im abgeschlossenen Jagdjahr 2013/2014 nach Meldungen der unteren Jagdbehörden 7.595 wildernde Katzen durch Jägerinnen und Jäger geschossen.

Das neue Ökologische Jagdgesetz wird sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

Tierschutz verbessern

Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz im Jahre 2002 hat die Bedeutung des Tierschutzes zugenommen. Durch die Novelle des Jagdrechts wollen wir deshalb auch in der Jagd den Tierschutz verbessern. Praktiken, die aus heutiger Sicht mit dem Tierschutz nicht mehr vereinbar sind, sollen künftig untersagt werden. Hierzu zählen etwa die Fallenjagd mit Totschlagfallen, die Baujagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten.

Artenschutz stärken

Die Erhaltung der Artenvielfalt in der Natur ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Daher hat die Förderung der Entwicklung heimischer Arten Vorrang vor jagdlichen Interessen.

Der Katalog der jagdbaren Arten soll in Nordrhein-Westfalen daher neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert werden: Mit Blick auf die aktuelle Jagdbilanz 2013/2014 würde sich die Anzahl der geschossenen Tiere lediglich um etwa 1 Prozentpunkt reduzieren. Neu aufgenommen in die Liste der jagdbaren Tiere wurde der amerikanische Nerz (Mink) als in Deutschland nicht natürlich vorkommende Art.

Waldschutz sichern

Durch zu hohe Wildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes. So sollen Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Jagdbehörden werden nur noch unterstützend oder ergänzend tätig. Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.

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