Telefonabzocke, Internetbetrug, WAP-Billing
Minister Biesenbach zu Besuch in der Verbraucherzentrale
Minister der Justiz Peter Biesenbach hospitierte heute in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. in Remscheid. Dort berichteten Geschädigte über ihre Fälle, so zum Beispiel undurchsichtige und ungewollte Vertragsabschlüsse oder versteckte Abo-Fallen und Einkäufe über Mobilfunknummern und - rechnungen, sogenanntes WAP-Billing.
Minister der Justiz Peter Biesenbach hospitierte heute in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. in Remscheid. Dort berichteten Geschädigte über ihre Fälle, so zum Beispiel undurchsichtige und ungewollte Vertragsabschlüsse oder versteckte Abo-Fallen und Einkäufe über Mobilfunknummern und - rechnungen, sogenanntes WAP-Billing.
In einem Fall wurde der kostenlose Gutschein für einen Gewinn einer bekannten Modefirma im Internet abgerufen. Darauf wurde der vermeintliche Gewinner von einer Firma angerufen, die seine Adresse und Bankverbindung erfragte – eine Werbemasche mit dem Ziel, einen ungewollten Vertrag abzuschließen.
In einem anderen Fall) wurden bei einem Abovertrag von einem sogenannten Drittanbieter über die Telefonrechnung wöchentlich Gebühren abkassiert. Den Rechnungsposten konnte der Geschädigte weder zuordnen noch nachvollziehen, sogenanntes WAP-Billing.
„Diese Fälle zeigen, wie wichtig die Arbeit der Verbraucherverbände in unserer Gesellschaft ist, die Betroffenen helfen, sich gegen eine Abzocke am Telefon oder im Internet zur Wehr zu setzen“, so Minister Biesenbach dazu.
„Bürgerinnen und Bürgern werden häufig bewusst ungewollte Vertragsabschlüsse aufgeschwatzt, obwohl schon der Anruf eine Ordnungswidrigkeit ist. Da aber der abgeschlossene Vertrag rechtlich wirksam wird, profitieren windige Unternehmen von diesem Rechtsbruch. Das muss sich ändern: Verträge dürfen nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher nachträglich schriftlich zustimmt und ihm klar wird, welche Kosten auf ihn zukommen. Der Deutsche Bundestag muss endlich, den aus Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern eingebrachten Gesetzentwurf beschließen, mit dem diese Bedingungen in unserem Recht verankert werden“, forderte Minister Biesenbach weiter.
„Erst recht müssen wir verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger aus windigen Verträgen über die Telefonrechnung zur Kasse gebeten werden. Sie müssen das Recht haben, unberechtigten Abbuchungen beim WAP-Billing zu widersprechen, so wie es auch beim Lastschriftverfahren üblich ist.“