Teilhabe statt Ausgrenzung: Landesregierung fördert Kulturprojekte für ältere Menschen
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Jahr Projekte, die zeitgemäße Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben.
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Jahr Projekte, die zeitgemäße Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben. Im Jahr 2020 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – rund 100.000 Euro zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet „Kulturteilhabe statt Ausgrenzung“.
Das Risiko von Ausgrenzung betrifft verschiedene gesellschaftliche Gruppen unterschiedlich stark. Neben einer Behinderung oder geringer Bildung kann auch eine niedrige Rente zu Benachteiligungen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens führen – auch in Bezug auf kulturelle Teilhabe.
„Einsamkeit im Alter hat oft auch mit Armut zu tun. Wenn aufgrund einer kleinen Rente das Geld fehlt, um am kulturellen Leben teilzunehmen, ein Museums-, Konzert- oder Theaterbesuch schlichtweg nicht bezahlbar ist, dann droht älteren Menschen der Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Daher stellen wir mit dem Förderfonds ‚Kultur & Alter‘ ab 2020 Projekte und Initiativen in den Fokus, die ökonomische, aber auch soziale und emotionale Barrieren der kulturellen Beteiligung abbauen.“
Gefördert werden u. a. kulturelle Einrichtungen, die beispielsweise Mobilitätsangebote beim Besuch von Museen, Konzert- und Theaterhäusern oder Angebote inklusiver Unterstützung für Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen entwickeln. Förderung erhalten zudem Projekte von besonderer künstlerischer Qualität, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern.
Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern
oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. September 2019.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: www.ibk-kubia.de/foerderfonds
Weitere Infos zum Arbeitsfeld Kultur und Alter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/kultur/kulturelle-arbeitsfelder/kultur-kennt-keine-alters-grenzen