Freie Künstlerinnen und Künstler besser absichern: Nordrhein-Westfalen startet Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Künstlersozialkasse
Zusätzliche Säule soll Lücken in der Erwerbsbiographie schließen. Kulturministerin Ina Brandes: Davon profitieren die Künstler und alle, die hochwertige Kunst und Kultur erleben wollen
Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens.
Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Deshalb gelten seit August in den Programmen „Kultur und Schule“ und „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ Honoraruntergrenzen, ab Januar 2026 für alle Programme, die mit Landesmitteln gefördert werden. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.
Ebenso wichtig wie die faire Bezahlung ist die soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler bei (temporärer) Erwerbslosigkeit. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich deshalb der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, 22. November 2024, mit einem Antrag zur Erweiterung der Künstlersozialkasse (KSK) beschäftigen. Bereits in der Sitzung vom 11. Oktober 2023 hatte sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, für die Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern eine Lösung zu finden.
Kulturministerin Ina Brandes: „Künstlerinnen und Künstler leisten für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einen unschätzbaren Wert – und der hat seinen Preis. Und es soll ein fairer Preis sein. Viel zu oft fallen freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Phasen ohne Beschäftigung durch unser sonst so enges Netz der sozialen Absicherung. Deshalb brauchen wir eine Erweiterung der Künstlersozialversicherung, die die Versorgungslücke zwischen zwei Engagements schließt. Davon profitieren die Künstler und alle, die hochwertige Kunst und Kultur erleben wollen.“
Freie Künstlerinnen und Künstler haben häufig kaum die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden, um Phasen ohne Engagements zu überbrücken. Als Solo-Selbstständige sind sie in diesen Zeiten in der Regel ohne Einkommen künstlerisch tätig, weil sie sich zum Beispiel auf Vorsprechen, Präsentationen, Vortanzen vorbereiten müssen.
In einem von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenem Gutachten schlägt Arbeitsrechtler Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Halle-Wittenberg) vor, eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung einzuführen, um diese Versorgungslücke für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu schließen. Wie bei den bisherigen Säulen der Künstlersozialversicherung sieht das Gutachten ein beitragsfinanziertes System vor, in das Künstlerinnen und Künstler, der Bund sowie die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe einzahlen. Vorgeschlagen werden nach Einkommen gestaffelte Beiträge sowie klare Regeln wie etwa eine Wartezeit vor dem erstmaligen Bezug oder eine Bemessung des Anspruchs an der Höhe vorheriger Einzahlungen.
Der Entschließungsantrag sieht ein klares Bekenntnis des Bundesrates zur Absicherung von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern über eine weitere Säule in der Künstlersozialkasse vor. Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie von Künstlerinnen und Künstlern zu schaffen. Nach dem Plenum werden sich Anfang Dezember die Fachausschüsse des Bundesrats mit dem Antrag beschäftigen.
Hintergrund Künstlersozialversicherung
Selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch tragen sie die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Rechtliche Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz des Bundes von 1983. Zuständig für die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK). 2023 hatte die KSK knapp 193.000 Mitglieder.