Tarifabschluss für Angestellte der Länder wird eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen sowie auf Richterinnen und Richter übertragen

Erfolgreiches Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und der Gewerkschaften zur Besoldungsanpassung

5. Januar 2022
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gegenüber den Spitzengewerkschaften angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gegenüber den Spitzengewerkschaften angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen. Die Übertragung erfolgt damit zeit- und wirkungsgleich. Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften kamen am Mittwoch (5. Januar 2022) zusammen, um sich zur Besoldungsanpassung auszutauschen.

Zur Übertragung des Tarifabschlusses wurde Folgendes vereinbart:

  • Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des generellen Tarifabschlusses
  • Bis zum 31. März 2022 erhalten aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro; Anwärterinnen und Anwärter erhalten 650 Euro.
  • Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent.
  • Für Beamtinnen und Beamte im Krankenhauswesen erfolgen weitere Verbesserungen (insbesondere durch die Erhöhung von Zulagen).

Ministerpräsident Hendrik Wüst zu dem Ergebnis der Gespräche: „Die rasche, zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses ist Zeichen der großen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter. In dieser schwierigen Zeit der Pandemie zeigt sich einmal mehr eindrucksvoll, wie wichtig hochqualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst sind. Die Landesregierung weiß die Arbeit der Beamtenschaft ebenso wie der Beschäftigten für Staat und Gesellschaft sehr zu schätzen.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp: „Mit der Über-tragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter setzen wir ein starkes Signal der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst in unserem Land. Wir möchten auch künftig gerade hoch qualifizierte, gut ausgebil-dete Fachkräfte gewinnen und ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten gerade in der Pandemie heraus-ragende Arbeit, dafür gilt ihnen unser Dank.“

Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Wir setzen ein klares Zeichen und honorieren den hohen persönlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen das absolut richtige Signal.“

Für die Landesregierung nahmen an dem Gespräch Ministerpräsident Hendrik Wüst, der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, der Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper und der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Nathanael Liminski teil.

Für die Spitzengewerkschaften nahmen an dem Gespräch die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Anja Weber, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes NRW, Roland Staude, und der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen, Christian Friehoff, teil.

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