Streifenteams der NRW-Polizei gehen mit Body-Cams in den Einsatz

Minister Jäger: Pilotversuch dient dazu, die deeskalierende Wirkung im Dienstalltag zu testen

10. April 2017
Pilotversuch mit Body-Cams im Einsatz startet

Polizistinnen und Polizisten in fünf Polizeibehörden werden künftig mit sogenannten Body-Cams in den Einsatz gehen. Streifenteams in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und im Kreis Siegen-Wittgenstein werden dazu mit rund 200 hochauflösenden Kameras ausgestattet.

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Polizistinnen und Polizisten in fünf Polizeibehörden werden künftig mit sogenannten Body-Cams in den Einsatz gehen. Streifenteams in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und im Kreis Siegen-Wittgenstein werden dazu mit rund 200 hochauflösenden Kameras ausgestattet. Innenminister Ralf Jäger stellte die Body-Cams in Düsseldorf vor. „Der Pilotversuch dient dazu, die deeskalierende Wirkung von Einsatz-Kameras im Dienstalltag zu testen“ sagte der Minister. „Wir wollen herausfinden, ob die Übergriffe auf Beamte durch den Einsatz der Body-Cams abnehmen.“

Pilotversuch mit Body-Cams im Einsatz startet
  • Foto: MIK NRW / J. Tack

Gerade alltägliche Einsätze im Wachdienst, zum Beispiel wegen Ruhestörung oder häuslicher Gewalt eskalieren immer öfter. „Die Gewaltbereitschaft gegenüber unseren Beamten nimmt zu“, erläuterte Minister Jäger. Die Kameras sollen deeskalierend wirken. Auf einem Display ist zu sehen, was gerade gefilmt wird. „Wir hoffen, Pöbler und Gewalttäter dadurch abzuschrecken, dass wir ihre Übergriffe jetzt aufzeichnen können“, erklärte der Minister. Bevor aufgezeichnet wird, weisen die Polizisten den Betroffenen darauf hin. Zudem signalisiert eine rote LED-Leuchte, dass die Aufnahme läuft.
 
Wissenschaftler von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) in Gelsenkirchen werden den Trageversuch evaluieren, an dem insgesamt rund 400 Polizisten teilnehmen. Eigens geändert werden musste das NRW-Polizeigesetz: In § 15c wird die „Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte“ jetzt ausdrücklich geregelt. Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.
 

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