Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird verlängert

Antragsstellung bis 16. Oktober 2020 möglich – rund 2.000 weitere Stipendien stehen zur Verfügung

1. Oktober 2020

Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Das Online-Antragsverfahren steht freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern noch bis zum 16. Oktober über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (www.mkw.nrw) zur Verfügung. Insgesamt umfasst das seit Mitte August erfolgreich umgesetzte Stipendienprogramm 105 Millionen Euro. Von den 15.000 ausgeschriebenen Stipendien in Höhe von 7.000 Euro sind bereits rund 12.900 (86 Prozent) abgerufen worden.
 
„Mit der Verlängerung möchten wir auch diejenigen Künstlerinnen und Künstler ermutigen, einen Antrag zu stellen, die sich aus unterschiedlichen Gründen bisher noch nicht beworben haben, obwohl sie antragsberechtigt sind“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Die bisher große Nachfrage zeigt, dass wir mit unserem Stipendienprogramm das richtige Instrument gefunden haben, um freischaffenden Künstlerinnen und Künster in der gegenwärtig noch immer schwierigen Situation das Arbeiten zu ermöglichen. Das Besondere: Die Stipendien können für unterschiedliche künstlerische Projekte beantragt und sehr frei gestaltet werden. Auch die unbürokratische Abwicklung des Förderprogramms stößt auf ein sehr positives Echo. Dafür möchte ich insbesondere den Bezirksregierungen danken, die die Anträge bearbeiten.“
 
Das Stipendienprogramm ist eine der beiden zentralen Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen aus dem 185 Millionen Euro umfassenden Stärkungspaket „Kunst und Kultur“. Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozial-kasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des im Rahmen des Stipendiums geplanten Projektes.
 
Die Stipendien verteilen sich bisher wie folgt auf die unterschiedlichen Sparten:

Bildende Kunst: 22,5 Prozent
Darstellende Kunst: 12,1 Prozent
Film: 7,5 Prozent
Literatur: 3,3 Prozent
Musik: 35,6 Prozent
Spartenübergreifend: 13,6 Prozent
Tanz: 3,2 Prozent
Sonstige: 2,2 Prozent 

Alle Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie hier.

Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag des Stipendienprogramms.
 
Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder per Mail (corona@mkw.nrw.de) gestellt werden.
 

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