Stipendien für bedrohte Wissenschaftler: Sieben NRW-Hochschulen wurden ausgewählt

Die Philipp Schwartz-Initiative fördert deutschlandweit 56 weitere Stipendiaten für zwei Jahre

13. Juli 2017
PHB Forschung Biologie

Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat die Forschungseinrichtungen der dritten Runde der Philipp Schwartz-Initiative ausgewählt: 41 Einrichtungen aus ganz Deutschland können mit Hilfe der Initiative bedrohte ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen in ihren Heimatländern Krieg und Verfolgung drohen, bei sich aufnehmen – sieben davon in Nordrhein-Westfalen.

Kultur und Wissenschaft

Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat die Forschungseinrichtungen der dritten Runde der Philipp Schwartz-Initiative ausgewählt: 41 Einrichtungen aus ganz Deutschland können mit Hilfe der Initiative bedrohte ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen in ihren Heimatländern Krieg und Verfolgung drohen, bei sich aufnehmen – sieben davon in Nordrhein-Westfalen.

Folgende NRW-Hochschulen wurden ausgewählt

  • Universität Aachen
  • Universität Bielefeld
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Universität Duisburg-Essen
  • Universität zu Köln
  • Fachhochschule Münster
  • Universität Siegen
 
Vergeben werden Fördermittel für 56 Forscherinnen und Forscher, die Schutz in Deutschland suchen. Die weitaus größte Zahl stammt aus der Türkei (40 Stipendiaten). Hinzu kommen Stipendiaten aus Syrien (9), Irak (3), Venezuela (2), Jemen und Ukraine (jeweils 1). Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen ab August 2017 für zwei Jahre als Philipp Schwartz-Stipendiaten an den ausgezeichneten Einrichtungen.
 
Beworben hatten sich 68 Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Konzepten zur persönlichen und wissenschaftlichen Einbindung der Forscher. Insgesamt waren 114 Personen nominiert worden.
 
Bei Interesse an einem Gespräch mit den Stipendiaten können Sie sich an die Alexander von Humboldt-Stiftung wenden:
Referat Presse, Kommunikation und Marketing,
Mail: presse@avh.de; Tel.: +49 (0)228-833-144.
 

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