Steigerlied und Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet offiziell als Immaterielles Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet
Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser gratuliert Kulturerbe-Trägern: Ehrenamtliches Engagement lenkt Augenmerk auf lebendige Traditionen
Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet sind seit 2020 als immaterielles, kulturelles Erbe auf Landesebene anerkannt. Im Ministerium für Kultur und Wissenschaft fand die offizielle Auszeichnung statt.
In einem fortlaufenden Prozess ermittelt und dokumentiert das Land Nordrhein-Westfalen das kulturelle Erbe auf seinem Gebiet und führt dafür ein eigenes Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes. Neuaufnahmen in dieses Verzeichnis finden alle zwei Jahre statt. Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet sind seit 2020 als immaterielles, kulturelles Erbe auf Landesebene anerkannt. Im Ministerium für Kultur und Wissenschaft fand heute (9. Juni) die offizielle Auszeichnung statt. Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, überreichte den Vertreterinnen und Vertretern der Kulturformen die Urkunde zur Eintragung.
„Ich gratuliere den Kulturerbe-Trägern sehr herzlich zur offiziellen Auszeichnung. Es ist ihrem großen ehrenamtlichen Engagement zu verdanken, dass das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet nun als Immaterielles Kulturerbe des Landes anerkannt sind. Sie haben mit ihren Vorschlägen das Augenmerk auf zwei besondere kulturelle Phänomene gelenkt, die in Nordrhein-Westfalen als lebendige und identitätsstiftende Traditionen fest verankert sind“, so Kaiser.
„Trinkhallen mit bewährtem Sortiment bilden für ihre Stammkundschaft eine Plattform für den Austausch und die Integration insbesondere in urbanen Milieus“, unterstreicht Prof. Dr. Eva-Maria Seng als Sprecherin der Landesjury. „Auch das Singen des Steigerliedes entfaltet in Nordrhein-Westfalen eine hohe identitätsstiftende Wirkung über den engeren Kontext des Bergbaus hinaus.“
Der Parlamentarische Staatssekretär Kaiser überreichte den Kulturerbe-Trägern neben den Urkunden als zusätzliche Auszeichnung ein Glasobjekt, das Glasmacher der Glashütte Gernheim eigens hierfür entworfen und hergestellt haben. Es repräsentiert das Wissen und Können der manuellen Glasfertigung und damit eines Handwerks, das in Nordrhein-Westfalen aktiv praktiziert, weitergegeben und entwickelt wird. Gleichzeitig symbolisiert das Objekt, dass beim Immateriellen Kulturerbe ganz unterschiedliche Bereiche von Kultur gleichwertig nebeneinanderstehen - etwa mündliche Ausdrucksweisen, gesellschaftliche Bräuche und Rituale sowie traditionelle Handwerkstechniken. Ein Film, der die Herstellung des Glasobjekts dokumentiert, ist u.a. auf der Internetseite der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW abzurufen.
Das Landesinventar wurde eingerichtet, um die Sichtbarkeit der kulturellen Vielfalt zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken. Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst das Landesinventar nun insgesamt zwölf Einträge, darunter die Anlage und Pflege von Flechthecken, die Bolzplatzkultur, die Martinstradition, der Rheinische Karneval sowie das Schützenwesen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt zur Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW:
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
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Tel.: +49 5251 605462
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