Start des Wintersemesters 2019/2020: Neues Hochschulgesetz stärkt die Qualität von Studium, Lehre und Forschung

Studienerfolg und Autonomie der Hochschulen im Fokus – Zahl der Studienanfänger nach ersten Schätzungen mit 103.000 auf Niveau des Vorjahres

23. September 2019
Universität

Zum Start des Wintersemesters 2019/2020 tritt am 1. Oktober an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen das neue Hochschulgesetz in Kraft.

Kultur und Wissenschaft

Zum Start des Wintersemesters 2019/2020 tritt am 1. Oktober an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen das neue Hochschulgesetz in Kraft. Aus diesem Anlass hat Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen die Ziele des Gesetzes vorgestellt und gemeinsam mit Vertretern der Landesrektorenkonferenzen die konkreten Veränderungen für Studium, Lehre und Forschung an den Hochschulen dargelegt. Im Fokus steht dabei vor allem die Verbesserung des Studienerfolgs.
 
„Mit dem Gesetz schafft die Landesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium, für Exzellenz in Forschung und Lehre und für die Entfaltung der wissenschaftlichen Kreativität an unseren Hochschulen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Die Neuregelungen bieten Entwicklungsmöglichkeiten für den gesamten Studien-, Wissenschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen. Land und Hochschulen sind dabei Partner. “
 
Das neue Hochschulgesetz stellt die Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Hochschulen wieder her und befreit sie von Elementen zentraler Steuerung. Künftig erfolgt die Abstimmung von strategischen Zielen wieder gemeinsam zwischen den Hochschulen und dem Ministerium.
 
Prof. Dr. Lambert T. Koch, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten und Rektor der Bergischen Universität Wuppertal: „Die Universitäten begrüßen das neue Hochschulgesetz und das Gros seiner Regelungen.“ Das Gesetz stärke die Eigenverantwortung der Hochschulen und nehme ihre Gestaltungskompetenzen ernst. „Konstruktives Vertrauen motiviert mehr als engmaschige Kontrolle. Die beachtlichen Erfolge der NRW-Universitäten in Lehre und Forschung, auch und gerade in Zeiten von Rekordstudierendenzahlen, rechtfertigen eine solche Grundhaltung Semester für Semester“, so Rektor Koch.
 
Auch die Studierenden profitieren von der Novellierung. Ein klares Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der Studienabbrecher zu verringern. So sollen „Online-self-assessments“ Studieninteressierten helfen, sich über die fachlichen Anforderungen eines konkreten Studiengangs bewusst zu werden – und die richtige Studienwahl zu treffen.
 
Durch eine Stärkung der Tenure-Track-Professur verbessert das Hochschulgesetz zudem die Förderung herausragender wissenschaftlicher Talente. Die Tenure-Track-Professur, die nach einer erfolgreichen Bewährungsphase von sechs Jahren in eine Lebenszeitprofessur übergeht, schafft zu einem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Mit der Novellierung wird das Tenure-Track-Modell im Hochschulgesetz festgeschrieben.
 
„Mit dem Wintersemester geht es nun an die Umsetzung des neuen Hochschulgesetzes. Hier ist den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften natürlich insbesondere die Neuregelung zum Promotionsgeschehen wichtig“, sagt Prof. Dr. Ute von Lojewski, stellvertretende Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften NRW und Präsidentin der FH Münster. Das Hochschulgesetz sieht vor, das bestehende Graduierteninstitut für angewandte Forschung in ein Promotionskolleg zu überführen und diesem nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht zu verleihen. „Für uns ist das ein Meilenstein“, so die Präsidentin.
 
An den 70 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen startet im September bzw. Oktober das Wintersemester. Nach ersten Schätzungen liegt die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in Nordrhein-Westfalen im Wintersemester 2019/2020 mit rund 103.000 Personen voraussichtlich auf dem Niveau des vergangenen Wintersemesters. Die Gesamtzahl der Studierenden beträgt nach den Schätzungen rund 782.000. An den staatlichen Hochschulen ist die Gesamtzahl der Studierenden nahezu gleichbleibend (WS 2019/2020: ca. 666.000 Studierende, WS 2018/2019: 667.000 Studierende).
 
Hinweis: Die genannten Studienanfänger- und Studierendenzahlen basieren auf Schätzzahlen der Hochschulen, die dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft bis Mitte September gemeldet wurden. Aktuelle hochschulscharfe IST-Zahlen können bei den Hochschulen erfragt werden. Voraussichtlich Ende November 2019 werden erste vorläufige Zahlen aus der amtlichen Hochschulstatistik veröffentlicht.

Hochschulgesetz - wesentliche Änderungen im Überblick:

Verbesserung von Studienerfolg und Lehre
Um die Zahl der Studienabbrecher zu verringern, haben Hochschulen künftig die Möglichkeit, Self-Assessments online durchzuführen. Das online self-assessment ist ein Testverfahren für Studieninteressierte. Je besser Studierende über die Anforderungen ihres zukünftigen Studienfaches informiert sind, umso besser stehen die Chancen für einen zukünftigen Studienerfolg.
 
Über die Möglichkeiten der Studienberatung hinaus können Hochschulen in Zukunft konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abschließen. Diese werden gemeinsam von Hochschulen und Studierenden entwickelt.
 
Das gesetzliche Verbot der Anwesenheitspflicht entfällt. Bei welchen Veranstaltungen Anwesenheitspflichten sinnvoll sind, entscheiden die Lehrenden und Lernenden vor Ort künftig gemeinsam in den Hochschulgremien, insbesondere im Studienbeirat, der je zur Hälfte aus Lehrenden und Lernenden besteht und weiterhin obligatorisch bleibt.
 
Förderung wissenschaftlicher Talente durch Neuregelung des Tenure-Tracks
Das Tenure-Track-Modell wird im Hochschulgesetz festgeschrieben und damit gestärkt. Mit den Regelungen sollen für herausragende wissenschaftliche Talente möglichst frühzeitig sichere und planbare Karrierewege geschaffen werden.
 
Juniorprofessoren können mit dem Tenure-Track nach einer befristeten Bewährungszeit ohne erneute Ausschreibung auf eine Lebenszeitprofessur berufen werden. Das Auswahlverfahren wird zeitlich vorverlegt und schafft damit zu einem früheren Zeitpunkt Planungssicherheit für die jungen wissenschaftlichen Talente.
 
Neues Promotionskolleg der Fachhochschulen
Mit dem neuen Hochschulgesetz wird das bisherige Graduierteninstitut der Fachhochschulen in ein rechtlich verselbstständigtes Promotionskolleg überführt. Ziel ist es, dem Promotionskolleg das Promotionsrecht zu verleihen, wenn eine Begutachtung des Wissenschaftsrates erwiesen hat, dass das Promotionsgeschehen am Kolleg dem Qualitätsniveau des Promotionsgeschehens an Universitäten gleichwertig ist.
 
Hochschulen können Bauherren werden
Im Rahmen eines Optionsmodells für das Bau- und Liegenschaftsmanagement können die Hochschulen unter bestimmten Bedingungen als Bauherr landesfinanzierte Bauvorhaben auch ohne Beteiligung des BLB in eigener Verantwortung umsetzen.
 
Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.

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