Start des Einheitlichen Patentgerichts / Deutsche Lokalkammern nehmen Arbeit auf
Es ist ein Meilenstein im Patentrecht: Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket, mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.
Es ist ein Meilenstein im Patentrecht: Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket, mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig nimmt das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg sowie die Zentralkammerabteilung in München.
Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Es freut mich sehr, dass Düsseldorf, ein seit Jahrzehnten deutschland- und europaweit bekannter und geschätzter Standort für Patentverletzungsverfahren, nun auch eine der vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts beheimatet. Es sind nicht nur die vielen in Nordrhein-Westfalen angesiedelten mittelständischen Unternehmen, sondern auch zahlreiche internationale Konzerne, etwa aus den Bereichen Telekommunikation und Pharma, die auf die Kompetenz am Patentrechtsstandort Düsseldorf setzen. Vier Richterinnen und Richter aus der Düsseldorfer Patentgerichtsbarkeit – Ulrike Voß, Ronny Thomas, Sabine Klepsch und Dr. Bérénice Thom – bringen ihre hervorragende Expertise und außergewöhnliche Erfahrung jetzt auch in das Einheitliche Patentgericht ein.“
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Das Einheitliche Patentgericht ermöglicht einen kostengünstigen und effizienten, länderübergreifenden Patentschutz vor nur einer Gerichtsbarkeit. Es freut mich, dass mit den beiden Richtern Tobias Pichlmaier und Dr. Matthias Zigann zwei exzellente Richter aus dem Freistaat dem Einheitlichen Patentgericht angehören werden. Mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, der Europäischen Patentorganisation und dem Europäischen Patentamt hat München schon jetzt zentrale Bedeutung als deutscher und europäischer Patentrechtsstandort. Das Landgericht München I zählt bundesweit zu den renommiertesten Gerichten für Patentverletzungsklagen. Durch die neue Außenstelle und Lokalkammer in München wird der Patentrechtsstandort München weiter aufgewertet.“
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Patentschutz kann jetzt flächendeckend, kostengünstig und effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden. Für die Wirtschaft ist das eine gute Nachricht! Viele Patente kommen aus Deutschland und Baden-Württemberg, deshalb ist es von herausragender Bedeutung, dass wir nicht nur vier Lokalkammern in Deutschland haben, sondern dass diese auch überwiegend mit deutschsprachigen Richtern besetzt sind. Das Landgericht Mannheim verfügt seit Jahren über einen hervorragenden Ruf im Patentrecht, ob national oder international. Es freut mich daher besonders, dass mit Dr. Peter Tochtermann und Dr. Holger Kircher vom Landgericht Mannheim zwei erfahrene baden-württembergische Patentrichter der Lokalkammer Mannheim zugewiesen worden sind.“
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir stärken den Schutz von Innovationen, schaffen eine höhere Rechtssicherheit und versprechen uns durch die Vereinheitlichung niedrigere Kosten für den Patentschutz. Die Lokalkammer passt ideal zum Rechtsstandort Hamburg mit seiner hoch angesehenen Justiz, einer hoch spezialisierten Anwaltschaft, seiner umfassenden Expertise bei Patentverfahren und seiner ohnehin schon internationalen Ausrichtung unter anderem durch den Internationalen Seegerichtshof. Besonders freut mich, dass mit Dr. Stefan Schilling ein fachlich herausragend qualifizierter Richter aus Hamburg in der hiesigen Lokalkammer wirken wird.“
Eine technische Erfindung in Deutschland kann durch das nationale Patent (Deutsches Patent- und Markenamt) und das Europäische Patent (Europäisches Patentamt) geschützt werden. Letzteres wirkt jedoch nicht EU-weit einheitlich. Mit dem neuen europäischen Einheitspatent können sich Erfinderinnen und Erfinder künftig für eine dritte Patentart entscheiden, die ebenfalls vom Europäischen Patentamt erteilt wird. Das Einheitspatent wird einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bieten. Das Einheitliche Patengericht wird für Streitigkeiten über die bereits existierenden europäischen Patente und über die neuen europäischen Einheitspatente zuständig sein.
Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es regelt künftig Streitigkeiten über Einheitspatente und europäische Patente. Es besteht aus einem Gericht erster Instanz mit Zentralkammer in Paris und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Mitgliedstaaten, einem Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg sowie einem Mediations- und Schiedszentrum. Deutschland erhält mit vier Lokalkammern – in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg – so viele Lokalkammern wie kein anderer Mitgliedstaat.
Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde von 24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es tritt zunächst in 17 Staaten in Kraft, von denen es ratifiziert wurde. Die Lokal- und Regionalkammern sind grundsätzlich mit drei rechtlich qualifizierten Richterinnen und Richtern zu besetzen. Weil Deutschland zu den Vertragsmitgliedstaaten mit hoher Patentaktivität und einem hohen Fallaufkommen gehört, sind zwei der drei Richterinnen und Richter der jeweiligen Lokalkammer deutsche Staatsangehörige.
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