Stärkungspaktkommunen müssen besondere Anstrengungen unternehmen

Minister Jäger: Hilfe ist kein Freibrief

26. Januar 2016

Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen bekommen 61 finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Perspektive. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften.

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Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen bekommen 61 finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Perspektive. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. Dafür erhalten sie im Zeitraum von 2011 bis 2020 insgesamt 5,75 Milliarden Euro. Insgesamt zahlt das Land rund vier Milliarden Euro und trägt damit den Löwenanteil. „Im Gegenzug wird von den Kommunen ein harter Konsolidierungskurs verlangt“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das gelte auch für das oberbergische Bergneustadt. 

Um die Stadtfinanzen in Bergneustadt zu sanieren, muss die Gemeinde besondere Anstrengungen unternehmen. Der Rat ist gefordert, für 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Nur dann kann es weiteres Geld aus dem Stärkungspakt geben. „Die finanzielle Hilfe aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen ist kein Freibrief“, erklärte der Kommunalminister. „Die finanzielle Situation in Bergneustadt ist schwierig. Das ist sie aber auch in anderen Kommunen. Bergneustadt muss die gleichen Bedingungen wie alle anderen Stärkungspaktkommunen erfüllen. Jetzt muss der Rat die Weichen stellen, damit Bergneustadt ab diesem Jahr wieder einen ausgeglichenen Haushalt hat.“

Bergneustadt erhält im Rahmen des Stärkungspaktes vom Land Konsolidierungshilfen in Höhe von fast 1,7 Millionen Euro pro Jahr um die Stadt auf ihrem Weg zum Haushaltsausgleich zu unterstützen. Als Gegenleistung muss sie ihren Haushalt schrittweise ausgleichen. Gefordert ist im Stärkungspaktgesetz ein ausgeglichener Haushalt ab 2016. Ab dem Jahr 2021 muss Bergneustadt dann ohne weitere finanzielle Unterstützung des Landes auskommen. Welche Maßnahmen die einzelne Kommune ergreift, um den Haushaltsausgleich zu erreichen, entscheidet sie individuell für sich. Den Grundsteuerhebesatz von 1.255 Punkten hatte der Rat der Stadt Bergneustadt selber mit dem Haushaltssanierungsplan 2015 beschlossen. Dieser Plan war die Voraussetzung für die im Oktober 2015 erfolgte Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Jahr 2015.

„Mir ist bewusst, dass die Bürger der Stadt Bergneustadt schon durch die Grundsteuererhöhungen in den vergangenen Jahren belastet wurden. Deshalb sehe ich den Hebesatzanstieg durchaus mit Sorge“, sagte Minister Jäger. „Die Konsolidierung der Stadtfinanzen ist nicht leicht. Aber sie ist erforderlich, damit Bergneustadt wie die anderen Stärkungspaktkommunen langfristig wieder Gestaltungsspielräume erhält.“ Zudem beruhe der Anstieg auf den Konsolidierungsentscheidungen der Stadt selbst. Die Gemeinden können und müssen in eigener Verantwortung entscheiden, auf welchem Wege sie den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erreichen wollen. „Bergneustadt ist jetzt gefordert, einen Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Stärkungspakts als auch den Sorgen seiner Bürger Rechnung trägt“, forderte Minister Jäger.

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