Soziales Mietrecht erhalten - Weitere finanzielle Belastungen für die Mieter sind unvertretbar

6. Juli 2012
Default Press-Release Image

Nach der bisherigen Rechtslage ist es so, dass der Mieter bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen je nach Intensität der Bauarbeiten die Miete während der Bauarbeiten kürzen kann, da auch seine Wohnqualität dadurch eingeschränkt ist. Diese Mietminderung veranlasst den Vermieter, die Arbeiten schnell und effizient durchzu­führen, um wieder die volle Miete zu erhalten.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Nach der bisherigen Rechtslage ist es so, dass der Mieter bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen je nach Intensität der Bauarbeiten die Miete während der Bauarbeiten kürzen kann, da auch seine Wohnqualität dadurch eingeschränkt ist. Diese Mietminderung veranlasst den Vermieter, die Arbeiten schnell und effizient durchzu­führen, um wieder die volle Miete zu erhalten. Die Bundesregierung plant nunmehr, dass der Mieter bei energetischen Modernisierungen für die Dauer von drei Monaten nicht zu einer Mietminderung berechtigt sein soll.

Die geplante Neuregelung läuft faktisch auf die Aushöhlung des gesamten Mietminderungsrechts hinaus.

Justizminister Thomas Kutschaty: „Was ist eine Modernisierungsmaß­nahme und was ist eine energetische Sanierung? Tatsächlich wird doch fast jede Modernisierung zugleich eine energetische Sanierung sein. Wenn zum Beispiel eine veraltete Nachtspeicherheizung ausgetauscht werden soll, wird jede neue Gasheizung deutlich energiesparender sein. Bislang konnte der Mieter für die Dauer der Bauarbeiten die Miete kürzen, da eine Wohnung mit aufgestemmten Wänden zur Verlegung der Heizungsrohre definitiv eine Einschränkung der Wohnqualität darstellt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Vermieter für die Bauarbeiten demnächst drei Monate Zeit haben, ohne dass der Mieter die Miete mindern kann. Eine Verpflichtung zur zügigen Erledigung der Bauarbeiten sieht das Gesetz nicht vor.

Darüber hinaus ist der Vermieter nach Paragraf 559 Absatz 1 BGB berechtigt, elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Diese Regelung war historisch gesehen sinnvoll, müsste jetzt jedoch dringend wegen der niedrigen Zinsen zur Kapitalbe­schaffung herabgesenkt werden. Ansonsten droht in den Ballungs­räumen eine weitere Steigerung der Mieten, die sich gerade Familien mit Kindern nicht mehr leisten können. Unsere Innenstädte dürfen aber nicht kinderlos werden! Wir müssen die berechtigten Interessen der Vermieter mit denen der Mieter in einen angemessenen Ausgleich bringen. Das erreicht der vorgelegte Gesetzesentwurf nicht."

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255 oder -464.

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de