Sozialer Wohnungsbau wird so rentabel wie frei finanzierter: NRW mit neuen Anreizen für Investoren bundesweit Vorreiter
Um mehr bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, will Wohn- und Bauminister Michael Groschek die Förderkonditionen für den sozialen Mietwohnungsbau noch einmal deutlich verbessern und die Bauvorschriften lockern.
Um mehr bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, will Wohn- und Bauminister Michael Groschek die Förderkonditionen für den sozialen Mietwohnungsbau noch einmal deutlich verbessern und die Bauvorschriften lockern. Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und des gleichzeitigen Zustroms vieler Flüchtlinge müsse man jetzt schnell handeln, so Groschek: „Wir wollen, dass alle Menschen bei uns zu vernünftigen Mieten wohnen können. Mit diesem neuen Maßnahmenpaket wird der soziale Mietwohnungsbau in NRW eine ganz neue Dynamik entwickeln. Investoren und Kommunen können damit schneller und noch günstiger bezahlbaren Wohnraum realisieren. Im Normalfall liegt die Rendite für Investoren damit sogar höher als im frei finanzierten Wohnungsbau. Das ist ein Paket, von dem alle profitieren werden, vor allem die Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen.“
Der Bund hat in der vergangenen Woche zugesagt, die Kompensations-mittel annähernd zu verdoppeln. Dadurch erhält das Land NRW zusätzlich rund 90 Millionen Euro, die fast vollständig in die Erhöhung von Tilgungsnachlässen fließen werden. So werden den Kommunen und Investoren je nach Region zwischen 10 und 25 Prozent ihrer Rückzahlungen durch das Land getilgt (s. Anlage 1 „Erhöhung der Tilgungsnachlässe nach Mietniveau“). „Und das gilt nicht erst ab dem kommenden Jahr“, erläutert Groschek. „Die Tilgungsnachlässe werden sogar rückwirkend für das gesamte Förderjahr 2015 erhöht.“ Diese Maßnahmen werden unmittelbar nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, welche für den 16. Oktober 2015 angekündigt ist, in Kraft gesetzt.
Auch bei der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge werden die Tilgungsnachlässe deutlich angehoben. Bei Maßnahmen zur Herrichtung und Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge sind somit ab sofort Tilgungsnachlässe von bis zu 35 Prozent möglich. „Bei der immer größeren Zahl von Flüchtlingen müssen wir handeln“, sagte Groschek. „So attraktive Förderkonditionen bei der Schaffung von sozialem Wohnraum, ob für die Einheimischen oder für Flüchtlinge, gibt es sonst nirgends in Deutschland.“
Zu dem Maßnahmenpaket gehört auch, dass der Baustandard beim Neubau von Flüchtlingswohnungen an einzelnen Stellen abgesenkt wird. So müssen Investoren bei der Schaffung von neuem Wohnraum nicht zwangsläufig die heute geforderten Balkone anbringen. Sie müssen lediglich entsprechende technische Vorbereitungen treffen, damit die Balkone später problemlos nachgerüstet werden können. Darüber hinaus haben die Kommunen schon heute die Möglichkeit, auf die Stellplatzverpflichtung zunächst zu verzichten. Beim Brandschutz oder der Gefahrenabwehr werden dagegen weiterhin keine Abstriche gemacht.
Um die Wohnungswirtschaft bei der Planung und Realisierung der Projekte zu unterstützen, soll zudem eine entsprechende Fördermöglichkeit zur Beratung angeboten werden. Dadurch kann die Wohnungswirtschaft Aufwendungen für Konzepterstellungen, Abstimmungsprozesse, Bürgerbeteiligungen refinanziert bekommen. Hier wird ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt. Insbesondere für die Quartiers- und Stadtentwicklung verspricht man sich dadurch positive Impulse. Abgerundet wird das heute vorgestellte Maßnahmenpaket mit einem Grundstücksgipfel noch in diesem Jahr zur Mobilisierung von Bauland für Zwecke des Wohnungsbaus.
Hintergrund: Vor dem Jahr 2006 hatte der Bund den Ländern Finanzierungshilfen für den Bau sozialer Mietwohnungen gegeben. Nach der Föderalismusreform hat sich der Bund aus dem sozialen Wohnungsbau zurückgezogen. Um die Abschaffung der früheren finanziellen Unterstützung aufzufangen, überweist der Bund den Ländern sogenannte Kompensationszahlungen, da jetzt die Länder für den sozialen Wohnungsbau verantwortlich sind. Derzeit zahlt der Bund Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro pro Jahr an die Länder, 97 Millionen Euro davon fließen nach NRW.
Anlage 2: „Übersicht der Mietniveaus aller Städte und Gemeinden in NRW“
Anlage 3: „Beispielrechnungen Tilgungsnachlässe“
Anlage 4: „Entwicklung/Bestand preisgebundene Mietwohnungen NRW“