Sonderinspektion zu Chatgruppen: Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus

Untersuchung in der Kreispolizeibehörde Essen: Cluster erreichte eine bemerkenswerte Größenordnung

23. Februar 2021
Bild Polizei

Mehrere Medien berichten über einen am 18. Februar 2021 versandten Brief des Essener Polizeipräsidenten an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Brief wird Bezug genommen auf den Bericht einer durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) im Auftrag des Ministeriums durchgeführten Sonderinspektion in der Essener Behörde.

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Mehrere Medien berichten über einen am 18. Februar 2021 versandten Brief des Essener Polizeipräsidenten an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Brief wird Bezug genommen auf den Bericht einer durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) im Auftrag des Ministeriums durchgeführten Sonderinspektion in der Essener Behörde. Ausgangspunkt sind Ermittlungen zu Chatgruppen, in denen extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Inhalte gepostet worden sein sollen.
 
In dem Brief heißt es unter anderem: „In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen, dass aus dem mir vorliegenden Bericht der Sonderinspektion klar zu entnehmen ist, dass kein (rechts-)extremistisches Netzwerk innerhalb meiner Behörde existierte und dass es sich nach Bewertung der Sonderinspektion nicht um extremistische Chatgruppen gehandelt hat.“
 
Aufgrund zahlreicher Medienanfragen dokumentieren wir hier den vollständigen Wortlaut der entsprechenden Passagen des Berichts: „Ein Netzwerk von (Rechts-)Extremisten innerhalb der KPB Essen oder innerhalb der Polizei NRW existiert nicht.“
 
„Es handelt sich bei den identifizierten Chatgruppen nicht um extremistische Chatgruppen, sondern um private Chatgruppen, die durch deviantes Verhalten missbräuchlich genutzt wurden, unter anderem durch das Einstellen von rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Inhalten.“
 
„Das Handeln der Treiber und Unterstützer ging deutlich über das Posten rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher, rassistischer und antisemitischer Inhalte hinaus. Es erfasste alle Aspekte des Syndroms Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamphobie, Sexismus, Homophobie, etc. Die Treiber und Unterstützer traten auch strafrechtlich mit den verschiedenen Deliktsformen (Staatsschutzdelikte, Amtsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Eigentumsdelikte, etc.) in Erscheinung. Insofern ist von einer Multidevianz auszugehen. Dieses Cluster erreichte eine bemerkenswerte Größenordnung.“
 
Die rund 30-seitige Managementfassung des Sonderberichts dazu liegt dem Innenministerium seit dem 22. Februar 2021 vor und wird derzeit im Haus geprüft. Nach Abschluss der Prüfung plant der Innenminister eine Veröffentlichung dieser Managementfassung gegenüber den Abgeordneten des Landtags und der Öffentlichkeit.

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