Solidaritätsumlage ist gerecht und verfassungsgemäß

Kommunalminister Jäger: Urteil des Verfassungsgerichtshofes schafft Rechtssicherheit

30. August 2016

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGH) in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen die Solidaritätsumlage zurückgewiesen. „Das schafft Rechtssicherheit. Es ist gerecht, dass besonders steuerstarke Kommunen finanzschwache Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt unterstützen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger.

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Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGH) in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen die Solidaritätsumlage zurückgewiesen. „Das schafft Rechtssicherheit. Es ist gerecht, dass besonders steuerstarke Kommunen finanzschwache Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt unterstützen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. „Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hochbelastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen.“

Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. Dafür stellt das Land bis 2020 insgesamt 3,65 Milliarden Euro zur Verfügung. „Unser Stärkungspakt Stadtfinanzen wird hauptsächlich vom Land finanziert. Aber wir erwarten Solidarität innerhalb der kommunalen Familie. Das Verfassungsgericht bestätigt uns darin“, so Jäger. Zur Solidaritätsumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro pro Jahr werden nur sogenannte nachhaltig abundante Gemeinden herangezogen.

Der Stärkungspakt ist erfolgreich und bringt die Haushalte der notleidenden Kommunen ins Gleichgewicht. „Das ist das Ergebnis gezielter finanzieller Hilfen durch das Land“, erklärte Jäger. Dieser Kurs werde auch nach dem heutigen Urteil des VGH fortgesetzt. „Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen haben wir rechtliches Neuland betreten, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten. Durch zügiges und beherztes Handeln ist es uns gelungen, Kommunen vor akuter Manövrierunfähigkeit zu bewahren. Von einer insgesamt stabilen Finanzlage profitieren alle Kommunen.“

Mit seiner heutigen Entscheidung schließt sich der VGH der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte der anderen Länder an, die vergleichbare Umlagen ebenfalls durchweg für zulässig erklärt haben. Bundesweit erheben außer Nordrhein-Westfalen zehn der übrigen zwölf Flächenländer ähnliche Umlagen. Im Ländervergleich ist die NRW-Solidaritätsumlage besonders niedrig und belastet die Zahler-Kommunen deshalb weniger.

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