Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 – Landesregierung stellt 200 Millionen Euro zur Verfügung

22. Juli 2021

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen. Der Bundesfinanzminister und der Bundesinnenminister haben zugleich deutlich gemacht, dass der Bund am Ende die Hälfte der geleisteten Soforthilfen übernehmen wird. Das Land wird die Mittel kurzfristig im Wege der Notbewilligung als Billigkeitsleistung zur Verfügung stellen.

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Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit den 200 Millionen Euro Soforthilfe des Landes und den zugesagten Mitteln des Bundes sorgen wir für schnelle Hilfen für die besonders von der Notlage betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Landwirte und Kommunen. Jetzt geht es darum, die größte Not zu lindern: unbürokratisch und schnell. Unser Soforthilfepaket steht. Die Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Auszahlungen können schnell erfolgen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, die drängendste Not der Menschen zumindest ein Stück weit zu lindern.“

„Und auch beim Wiederaufbau gilt meine Zusage: Wir lassen die Menschen und die Kommunen nicht alleine. Das Jahrhundertunwetter hat unserer Heimat tiefe Wunden zugefügt. Diese Wunden zu heilen, bedeutet für uns alle eine extreme Herausforderung, die wir nur in gemeinsamer Kraftanstrengung bewältigen können. Gemeinsam mit vielen professionellen und ehrenamtlichen Helfern leisten die schwer getroffenen Städte, Gemeinden und Kreise vor Ort Unbeschreibliches. Diese Solidarität und diesen Zusammenhalt habe ich in den vergangenen Tagen überall im Land erlebt, und es beeindruckt mich zutiefst. Nordrhein-Westfalen hält vorbildlich zusammen.”

Das Soforthilfepaket der Landesregierung:

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:
 
1) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten wichtigen Beitrag. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.

2) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

3) Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
 
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Unsere Gedanken gelten weiterhin zuvorderst den Opfern des Hochwassers. Ganze Landstriche sind zerstört. In der Folge sind auch Tiere verendet, Ernteausfälle absehbar, einzelne Betriebe zerstört. Die Soforthilfe des Landes ist als erste, schnelle Liquiditätshilfe gedacht, um Schäden an überfluteten Gebäuden oder Grundstücken zu beseitigen. Vor dem Hintergrund der ermittelten Schäden werden weitere Unterstützungsleistungen zu prüfen sein.“

4) Hilfe für Kommunen
Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbände – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Gebiete. Die Kreise werden die Mittel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen.
 
Ministerin Ina Scharrenbach: „Kurzfristige Instandsetzungen der öffentlichen Infrastruktur, aufräumen, saubermachen: Viel Arbeit, die die Kommunen derzeit in kurzer Zeit zu erledigen haben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die besonders von Hochwasser betroffenen Kreise und kreisfreien Städte finanziell und unbürokratisch.“
 
Die Soforthilfen wurden in enger Abstimmung mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung erarbeitet.
 
Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer ist ab 15 Uhr erreichbar und richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen.

Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten finden Sie unter www.land.nrw/soforthilfe
 

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