Schnelle und unbürokratische Hilfe: Ausnahme vom generellen Lkw-Fahrverbot am Wochenende
Schnelle und unbürokratische Hilfe: Damit die Versorgung mit Hilfsgütern und notwendigen Waren in den vom Unwetter betroffenen Gebieten weiter gewährleistet ist, gilt bis zum 31. August 2021 eine Ausnahme vom generellen Sonntag- und Feiertagsfahrverbot sowie Ferienfahrverbot für Lkw.
Schnelle und unbürokratische Hilfe: Damit die Versorgung mit Hilfsgütern und notwendigen Waren in den vom Unwetter betroffenen Gebieten weiter gewährleistet ist, gilt bis zum 31. August 2021 eine Ausnahme vom generellen Sonntag- und Feiertagsfahrverbot sowie Ferienfahrverbot für Lkw.
Hendrik Wüst, Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: „Schnelle und unbürokratische Hilfe ist jetzt besonders wichtig für die Menschen, die bei der Unwetterkatastrophe alles verloren haben. Deswegen hat das Land die Ausnahme des Fahrverbots für Lkw an Sonn- und Feiertagen bis Ende August verlängert. Danke an alle, die die Menschen in den betroffenen Gebieten jetzt mit allem Notwendigen versorgen.“
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen. Somit wird die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Hilfsmitteln, insbesondere in den betroffenen Regionen, sichergestellt und die anstehenden Aufgaben der Schadensbewältigung unterstützt.
Bereits am 16. Juli 2021 wurde das generelle Lkw-Fahrverbot am Wochenende in Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe erstmalig aufgehoben, um die Versorgung der Menschen zu garantieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Ausnahmen-von-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot/08_2021-Ausnahme-vom-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot-und-Samstagsfahrverbot.pdf