Schablonen helfen Sehbehinderten bei der Stimmabgabe
Landeswahlleiter Schellen: NRW stellt barrierefreie Landtagswahlen sicher
Bei der Landtagswahl 2017 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die die Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine in NRW kostenfrei verteilen. „Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe der Schablone eigenständig ihren Stimmzettel ausfüllen“, betonte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Bei der Landtagswahl 2017 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die die Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine in NRW kostenfrei verteilen. „Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe der Schablone eigenständig ihren Stimmzettel ausfüllen“, betonte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Zu jeder Stimmzettelschablone gehört auch eine Audio-CD. Darauf wird das Ausfüllen des Stimmzettels mit Hilfe der Schablone ausführlich erklärt. Außerdem gibt die CD Auskunft über die Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis und die 31 Landeslisten auf dem Stimmzettel.
Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und CD automatisch. Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die bundesweite Hotline 01805-666 456 anfordern. Außerdem ist die Schablone bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände bestellbar:
- in Dortmund unter 0231/557590-0 für den Bereich Westfalen und
- in Meerbusch unter 02159/9655-0 für den Bereich Nordrhein.
Der Versand hat bereits begonnen. Der Landeswahlleiter empfiehlt betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlhilfepakete möglichst bald anzufordern, damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 geliefert werden können.
Landeswahlleiter Schellen wies zudem auf die in Leichter Sprache verfasste Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ hin: „Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten.“ Die Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem im Internet unter http://www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017/leichte-sprache.html abrufbar.
Jede NRW-Kommune stellt sicher, dass es barrierefreie Wahllokale für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt. „Die Wahlämter informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Sollte das eigene Wahllokal keinen barrierefreien Zugang haben, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit lässt sich dann in einem anderen, problemlos erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises wählen", erläuterte Schellen.
Wer nicht lesen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, hat die Möglichkeit sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen zu lassen. Diese Hilfsperson kann frei ausgewählt werden. Sie darf nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt für die Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.