Ruhestandsurkunde an den Leitenden Kölner Oberstaatsanwalt Joachim Roth überreicht
Der Leitende Kölner Oberstaatsanwalt Joachim Roth wird auf eigenen Antrag mit Ablauf des 31. Juli 2023 nach einem Berufsleben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger des Landes in den Ruhestand treten.
Der Leitende Kölner Oberstaatsanwalt Joachim Roth wird auf eigenen Antrag mit Ablauf des 31. Juli 2023 nach einem Berufsleben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger des Landes in den Ruhestand treten. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat Roth am Dienstag, 18. Juli, die Ruhestandsurkunde übergeben und ihm für die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit gedankt.
Seine Laufbahn im staatsanwaltlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen begann Joachim Roth im Jahr 1990. Nach Stationen vor allem bei der Staatsanwaltschaft Köln, der Generalstaatsanwaltschaft Köln und im Justizministerium wurde er im März 2007 zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln und im September 2014 zum Ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln ernannt. Im März 2016 wurde er Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln und dort kurz darauf zum ständigen Vertreter der Generalstaatsanwältin bestellt. Seit April 2018 leitete er schließlich die Staatsanwaltschaft Köln, die größte Staatsanwaltschaft des Landes.
Ihm gebühren Dank und Anerkennung für seine Verdienste um den Justizstandort Köln und im Besonderen um die Staatsanwaltschaft Köln, wo er neben dem Aufbau der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) auch den Aufbau und Dienstbetrieb derjenigen Hauptabteilung eng begleitet hat, die mit der Verfolgung von strafbaren Cum/Ex-Geschäften befasst ist.