Rettungskräfte werden durch neue Ehrenzeichen geehrt

Innenminister Jäger: Neues Gesetz für Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz

10. Juni 2015
Ehrenzeichen Einsätzkräfte 1

Der Einsatz der Helferinnen und Helfer bei den Berufsfeuerwehren, den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen in NRW wird in Zukunft stärker gewürdigt. Die Landesregierung hat jetzt in ihrer Kabinettsitzung das weiterentwickelte „Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen“ (FwKatsEG-NRW) beschlossen.

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Der Einsatz der Helferinnen und Helfer bei den Berufsfeuerwehren, den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen in NRW wird in Zukunft stärker gewürdigt. Die Landesregierung hat jetzt in ihrer Kabinettsitzung das weiterentwickelte „Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen“ (FwKatsEG-NRW) beschlossen. „Damit werden wir das Engagement und die außerordentlichen Leistungen der Rettungskräfte zukünftig angemessen und gleichberechtigt ehren“, betonte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
 
Erstmalig können nach dem geänderten Gesetz außergewöhnliche, solidarische Hilfeleistungen aller Einsatzkräfte gewürdigt werden. Besonders wenn es Katastrophen oder sehr große Schadenslagen in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen gibt, sind die Rettungskräfte von unschätzbarem Wert. Sie können in Zukunft durch den Innenminister mit der neuen Feuer- und Katastrophenschutzmedaille geehrt werden. „Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Unwetter, die große Schäden hinterlassen, sind nur mit einer groß angelegten, überörtlichen und solidarischen Hilfe zu bewältigen. Das verdient unsere Anerkennung“, meinte der Innenminister.
 
Durch das modernisierte Gesetz werden Verdienste aus dem Brand- und Katastrophenschutz zusammengeführt. Damit werden zwei unterschiedliche Bereiche der Gefahrenabwehr nun einheitlich gewürdigt. Für Feuerwehren und im Katastrophenschutz helfende Organisationen soll es damit erstmalig ein Ehrenzeichen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild geben.
 
Feuerwehrleute dürfen demnächst auch länger am aktiven Feuerwehrdienst teilnehmen. Dazu zählt zum einen die Zeit aus der Jugendfeuerwehr, in die Jungen und Mädchen mit zehn Jahren eintreten können. Zum anderen darf die reguläre Dienstzeit auf Antrag mit 60 Jahren um drei weitere Jahre verlängert werden. Im NRW-Projekt „Feuerwehrensache“ wird gerade erprobt, ob sich Feuerwehrangehörige auch über das Alter von 63 Jahren hinaus aktiv am Feuerwehrdienst beteiligen dürfen. „Wir brauchen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit Erfahrung“, sagte Jäger.
 
Durch die nach hinten geschobenen Altersgrenzen, kommt es in den nächsten Jahren häufiger zu fünfzigjährigen Dienstjubiläen. Dieses besondere Ereignis wird durch ein neues Ehrenzeichen gewürdigt.

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