Repräsentative Wahlstatistik bei der NRW-Landtagswahl am 14. Mai 2017

Landeswahlleiter Schellen: Das Wahlgeheimnis bleibt uneingeschränkt gewährleistet

12. Mai 2017
PHB Wahlen (veraltet)

Bei der Landtagswahl am Sonntag wird es anonyme Erhebungen für die repräsentative Wahlstatistik geben. Wie schon bei früheren Wahlen werden Beteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht landesweit in 417 zufällig ausgewählten Stimmbezirken ermittelt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Bei der Landtagswahl am kommenden Sonntag wird es anonyme Erhebungen für die repräsentative Wahlstatistik geben. Wie schon bei früheren Wahlen werden Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht landesweit in 417 zufällig ausgewählten Stimmbezirken für die Urnenwahl ermittelt. „Das Wahlgeheimnis bleibt hier uneingeschränkt gewährleistet“, erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Repräsentative Erhebungen zu statistischen Zwecken sind bei Wahlen in Deutschland bereits seit mehr als 60 Jahren üblich. Briefwählerinnen und Briefwähler werden bei der Landtagswahl in die repräsentative Wahlstatistik nicht einbezogen

„Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, und zwar über deren Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht“, erläuterte der Landeswahlleiter.

Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses wird durch verschiedene Vorkehrungen sichergestellt: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich oben links einen zusätzlich aufgedruckten Buchstaben. Dieser ermöglicht die Zuordnung des Stimmzettels zu Altersgruppe und Geschlecht des Wahlberechtigten.

Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die Wahlberechtigten in zehn Altersgruppen eingeteilt: unter 21 Jahre, 21 bis 24 Jahre, 25 bis 29 Jahre usw. Demgegenüber erfolgt die Erhebung der Stimmabgabe für Direktkandidaten und Landeslisten bei Männern und Frauen nur in fünf großen Altersgruppen mit grundsätzlich nicht weniger als zehn Jahrgängen: unter 25 Jahre, 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre, 45 bis 59 Jahre sowie 60 und mehr Jahre. „Durch die Zusammenfassung der Wahlberechtigten in zehn bzw. fünf große Altersgruppen sind Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen ausgeschlossen“, hob Landeswahlleiter Schellen hervor.

Die Wahlberechtigten werden vorab in der Wahlbenachrichtigung und durch Aushänge im Wahllokal über ihre Teilnahme an der repräsentativen Wahlstatistik informiert. Die spätere Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse nach Alter und Geschlecht sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem müssen die ausgewählten Urnenstimmbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, sind aber in der Praxis deutlich größer. Es werden auch keine Ergebnisse für einzelne Stimmbezirke veröffentlicht.

Die Ergebnisse werden vom Landesbetrieb Information und Technik (it.nrw) analysiert und ausgewertet. Die gewonnenen Daten werden anschließend auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten und der Wähler hochgerechnet.

Die repräsentative Wahlstatistik spiegelt die tatsächliche Wahlbeteiligung und anonym die Stimmabgabe wieder, da sie nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in ausgewählten Stichprobenstimmbezirken beruht. Sie bildet somit anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Die Daten der repräsentativen Wahlstatistik fließen nicht in die Umfragen der Wahlforschungsinstitute ein. Diese befragen die Wahlberechtigten vor dem Wahltag (Meinungsumfrage) und die Wählerinnen und Wähler am Wahltag nach der Stimmabgabe (Wählernachbefragungen, so genannte exit polls) und erstellen auf dieser Basis ihre Prognosen für den Wahlabend.

Weitere Informationen

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 finden Sie unter www.wahlen.nrw.de

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