Reform des Verwaltungsprozessrechts

15. November 2018

Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Berlin ist es Nordrhein-Westfalen mit der Unterstützung von Hamburg und Bremen gelungen, wichtige Änderungsvorschläge der „Arbeitsgruppe Verwaltungsprozess“ aufzugreifen.

Justiz

Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Berlin ist es Nordrhein-Westfalen mit der Unterstützung von Hamburg und Bremen gelungen, wichtige Änderungsvorschläge der „Arbeitsgruppe Verwaltungsprozess“ aufzugreifen. Die Ministerinnen und Minister sprechen sich konkret für folgende Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung aus:

  • Ergänzungen der Regelungen für ehrenamtliche Richter, 
  • Einführung eines optionalen Adhäsionsverfahrens für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche , 
  • Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte um Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für Landstraßen, Häfen, Wasserkraftwerke und bergrechtliche Planfeststellungsverfahren, 
  • Einführung eines konzertierten Verfahrens, das die Möglichkeit präkludierender Fristen einschließt, 
  • die Einführung von speziellen Wirtschaftsspruchkörpern und 
  • die Einführung von speziellen Planungsspruchkörpern.  
Minister der Justiz Peter Biesenbach zum Initiativepaket:
 
„Planungsrechtliche Verfahren sind für das Funktionieren des öffentlichen Lebens und die Wirtschaft besonders wichtig, aber vor allem die Prüfung von Planfeststellungsverfahren und die Genehmigung von Großanlagen, dauern oft zu lange. Das gilt in erster Linie für das behördliche Verfahren, teilweise aber auch für die hieran anschließenden gerichtlichen Verfahren.
 
Ich halte es deshalb für sinnvoll und auch praktisch wirksam, den spezialisierten Wirtschafts- und Planungsspruchkörper als gesetzliches Leitbild zu regeln. Hier besteht eine Parallele zur aktuellen Diskussion um die Einrichtung der Commercial Courts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.“
 

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