Rede von Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren für das Sommersymposium „Soziales Europa unter den Bedingungen der Krise“

21. August 2012
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Jean Monnet hat über die europäische Integration einmal gesagt: „Wir koalieren nicht Staaten, wir vereinigen Menschen“.
Diese Grundtatsache gerät bei den aktuellen europapolitischen Debatten leicht in Vergessenheit. Wir reden angesichts der Krise der Wirtschafts- und Währungsunion über den Verschuldungsgrad und die Reformfähigkeit von Staaten und über die Wettbewerbsfähigkeit der Ökonomien. Das müssen wir. Wir müssen aber auch reden über die Menschen und den sozialen Zusammenhalt in Europa.

Rede von Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren

für das Sommersymposium

„Soziales Europa unter den Bedingungen der Krise“

am 21. August 2012

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete aus Landtag, Europäischem Parlament und Bundestag,

sehr geehrter Herr Professor von Alemann,

sehr geehrte Damen und Herren,

Jean Monnet hat über die europäische Integration einmal gesagt: „Wir koalieren nicht Staaten, wir vereinigen Menschen“.

Diese Grundtatsache gerät bei den aktuellen europapolitischen Debatten leicht in Vergessenheit. Wir reden angesichts der Krise der Wirtschafts- und Währungsunion über den Verschuldungsgrad und die Reformfähigkeit von Staaten und über die Wettbewerbsfähigkeit der Ökonomien. Das müssen wir. Wir müssen aber auch reden über die Menschen und den sozialen Zusammenhalt in Europa.

Deswegen haben wir zu dem heutigen Symposium „Soziales Europa unter den Bedingungen der Krise“ eingeladen. Dazu begrüße ich Sie ganz herzlich und freue mich, dass Sie so zahlreich gekommen sind. Das Soziale Europa ist angesichts von Verschuldungsproblemen und Rettungsschirmen ein Randthema geworden. Dabei ist es gerade jetzt besonders wichtig!

I.

Von Beginn an war die Europäische Union nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern hatte auch eine soziale Dimension. Schon die Präambel der Römischen Verträge von 1957 definierte als Ziel die Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer. Die Verträge enthielten ein Sozialkapitel, nachdem die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen gefördert werden sollte.

Allerdings waren die Maßnahmen im Wesentlichen auf den Arbeitsschutz beschränkt und echte Rechtsetzungskompetenzen wurden der Gemeinschaft nicht übertragen. Vielmehr beschränkte man sich auf ein freiwilliges Voneinanderlernen.

Die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war auf die Herstellung des Binnenmarktes konzentriert, die soziale Dimension war im Wesentlichen auf die Flankierung des gemeinsamen Marktes ausgerichtet. Auf Initiative der Europäischen Kommission, aber auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wurden zahlreiche nationale Regelungen auch sozialpolitischer Art, die mit dem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt nicht vereinbar waren, abgeschafft.

Zur Stärkung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten wurden Handelsbarrieren, Grenzkontrollen und andere Hindernisse abgebaut. Es sollte verhindert werden, dass Sozialvorschriften die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern einschränkten. Dagegen erfolgte nur sehr begrenzt eine echte positive Integration in der Sozialpolitik, die in der Schaffung neuer Standards auf europäischer Ebene besteht und eine marktkorrigierende Wirkung hat. Die Sozialpolitik ist in den Händen der Mitgliedstaaten geblieben.

Seit 1990 wurde die europäische Sozialpolitik verstärkt. Stichworte sind die EU-Sozialcharta und der Lissabon-Prozess, der auch eine soziale Dimension mit einschloss, sowie 2008 die erneuerte Sozialagenda. Mit dem Vertrag von Lissabon bekennt sich die Europäische Union zum ersten Mal zur Sozialen Marktwirtschaft. So heißt es nun in Art. 3 des EU-Vertrages, dass zu den Zielen und Grundlagen der Europäischen Union die wettbewerbsfähige „soziale Marktwirtschaft“ gehöre, „die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“. Sie bekämpft „soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz“. Der Lissabon-Vertrag hat das Soziale als Querschnittsklausel etabliert, die die Union bei all ihren Maßnahmen mit berücksichtigen muss.

Der Lissabon-Vertrag beschränkt das Soziale Europa also nicht auf Antidiskriminierungsrichtlinien oder einheitliche Mindeststandards im Arbeitsrecht. Dennoch fallen die Kompetenzen in der Sozialpolitik verglichen mit den wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten schwach aus. Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, Kompetenzen in diesem politisch sensiblen und fiskalisch bedeutsamen Bereich auf die europäische Ebene zu übertragen, scheint gering zu sein.

II.

Dabei haben wir in Europa eine bedeutsame Sozialstaatstradition. Jaques Delors hat den Begriff des Europäischen Sozialmodells geprägt. Freilich sind die Ausprägungen des Sozialstaats in Europa sehr unterschiedlich. Man unterscheidet kontinenaleuropäische, skandinavische, angelsächsische und südeuropäische Sozialstaatsmodelle. Gemeinsam ist zumindest der allgemeinste Kern des Sozialmodells: Wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Fortschritt müssen in Europa Hand in Hand gehen.

Charakteristisch sind:

-         ein hohes Maß an sozialem Schutz

-         ein staatlich gewährleisteter Mindestschutz gegen die gravierendsten Folgen von Armut, Krankheit und            Arbeitslosigkeit

-         grundlegende Arbeitnehmerrechte und Arbeitsschutzbestimmungen

-         bedeutsame und wirkmächtige Gewerkschaften

Der Sozialstaat ist ein Erfolgsfaktor und das Markenzeichen, mit dem sich Europa von anderen Wirtschaftsregionen, etwa China oder den Vereinigten Staaten von Amerika unterscheidet. Das wird aktuell beim US-Präsidentschaftskandidaten Mitt Romney deutlich. Er nutzt „Sozialstaat“ als politischen Kampfbegriff, wenn er in Wahlkampfauftritten Barack Obama vorwirft, Amerika zu einem Wohlfahrtsstaat nach europäischem Vorbild machen zu wollen. Dies führe zu größerer Armut und weiterer Arbeitslosigkeit.

Das Gegenteil ist richtig, wie wir - erneut - aus der Krise der Wirtschafts- und Währungsunion lernen müssen! Die Krise verstärkt den Konsolidierungsdruck auf die öffentlichen Haushalte und erhöht die Gefahr des Sozialabbaus. Der Fiskalpakt, über den das Bundesverfassungsgericht am 12. September im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entscheiden wird, verpflichtet zu strikter Haushaltsdisziplin und Staaten mit einem übermäßigen Defizit müssen sich einer rigorosen Sparpolitik unterziehen.

Natürlich ist es richtig und notwendig, die Haushalte zu konsolidieren und Haushaltsdefizite abzubauen. Die aktuelle einseitige Austeritätspolitik führt aber die Staaten, die ohnehin unter einer geringen Wettbewerbsfähigkeit leiden, noch stärker in die Rezession. Die Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Krise werden durch die Sparpolitik stark reduziert. Öffentliche Investitionen in Forschung, Bildung und Infrastruktur, die für ein kontinuierliches Wachstum erforderlich sind, lassen die Sparprogramme nur unzureichend zu.

Insbesondere bei den Mitgliedsländern, die auf Hilfskredite angewiesen sind, kommt es zu erheblichen sozialen Verwerfungen. Die Lasten der Anpassungsprogramme müssen von der breiten Bevölkerung getragen werden und wie fast immer gilt: sozial schwache Gruppen leiden besonders. In Griechenland, Spanien aber auch Irland haben die Sparmaßnahmen zu sehr hoher Arbeitslosigkeit geführt. Wenn ein Viertel der erwerbsfähigen Bevölkerung ohne Arbeitsplatz ist und gar die Hälfte der Jugendlichen, dann ist das alarmierend. Löhne und Renten werden weiter gekürzt, die Armutsrate steigt. Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, die Zuzahlungen zu Medikamenten zu leisten. Die Widerstände der Bevölkerung, die sich in Massenprotesten auf den Straßen von Athen und Madrid entladen, werden dabei als unvermeidbare Begleiterscheinungen hingenommen.

III.

Über die mit rigorosen Sparauflagen verbundenen Hilfsprogramme hinaus trägt die Politik der EU auch auf andere Weise zum Sozialabbau in den Mitgliedstaaten bei:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 1.   1. Die Ende Mai veröffentlichten länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission enthalten ebenfalls Forderungen an die Mitgliedstaaten, die zu Einschränkungen im Sozialbereich führen. Sie betreffen Reformen des Rentensystems, des Pensionseintrittsalters, des Gesundheitssystems, der Arbeitsmärkte einschließlich der Tarifverhandlungen und die Kinderbetreuung. Für Spanien beispielsweise fordert die Kommission vorzeitige eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – zu einer Zeit, in der die Jugendarbeitslosigkeit bei über 50% liegt.

2.   Der EuroPlusPakt soll zu einer stärkeren wirtschaftlichen Angleichung zwischen den Mitgliedsstaaten führen, hierzu werden zum Bespiel die Lohnstückkosten und die Löhne als Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit ins Visier genommen.

3.   Teile der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes führen zu einer Reduzierung sozialer Rechte. In den Urteilen Laval, Viking und Rüffert hat  der EuGH entschieden, dass der Konflikt zwischen den wirtschaftlichen Grundfreiheiten der Union und den Sozialstandards der Mitgliedstaaten auf Grundlage der bestehenden Verträge zulasten der sozialen Grundrechte zu lösen ist.

Die Fokussierung der Europäischen Union auf den Binnenmarkt und ihre Austeritätspolitik vernachlässigen die soziale Dimension in Europa. Die wirtschaftspolitische Steuerung in der Union, so sehr ich sie grundsätzlich nicht nur begrüße sondern für notwendig halte, trägt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu einer Erosion des Sozialstaats bei.

IV.

Durch den Abbau des Sozialstaats durch die EU wird auch die politische Legitimation der Union als Ganzes gefährdet. Die EU-Bürger empfinden es zunehmend als Bedrohung, dass die gemeinschaftliche Binnenmarktpolitik einseitig auf marktliberale Maßnahmen ausgerichtet ist und zum Abbau sozialer Sicherheit führt. Eine steigende Europaskepsis ist die Folge.

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Gerade in Krisenzeiten, in denen das Vertrauen der Menschen in die politischen Institutionen ohnehin fragil ist und laut Umfragen europaweit einen historischen Tiefstand erreicht hat[1], wäre ein weiterer Vertrauensverlust verheerend.

Jaques Delors, der frühere Präsident der Europäischen Kommission, hat bereits Anfang der 1990er Jahre zu Recht festgestellt: „Einen Binnenmarkt kann man nicht lieben“. Erforderlich, um eine Identität mit Europa herstellen zu können, ist daher eine Komponente, die über den rein funktionalen Binnenmarkt hinausgeht: die Stärkung der sozialen Dimension

V.

Wie könnte also das zukünftige Soziale Europa konkret aussehen?

Ein europäischer Sozialstaat kann nicht an die Stelle der nationalen Wohlfahrtsstaaten treten. Eine Angleichung der Systeme der sozialen Sicherheit stünde vor unüberwindbaren technischen Anpassungsproblemen, dafür sind die Unterschiede in Systemen und Traditionen innerhalb der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten zu groß.

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Der Grundsatz „Einheit in Vielfalt“ muss bestehen bleiben. Angesichts der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten sehe ich auch noch keine Bereitschaft für einen echten umverteilenden europäischen Sozialstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Lissabon-Urteil betont, dass die Existenzsicherung des Einzelnen primär Aufgabe der Nationalstaaten verbleiben müsse, auch wenn eine Koordinierung bis hin zur allmählichem Angleichung der Sozialpolitiken nicht ausgeschlossen sei.

Die Aufgabe der europäischen Ebene liegt vielmehr darin, die sozialpolitischen Ziele und Grundrechte weiterzuentwickeln, rechtsverbindliche EU-weite Mindeststandards einzuführen und die sozialpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten zu achten. Dafür müssen die primärrechtlichen Möglichkeiten, die der Vertrag von Lissabon einräumt, in der europäischen Gesetzgebung konsequent umgesetzt werden.

Lassen Sie mich dies an einigen Beispielen verdeutlichen:

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1.   Wir brauchen einen sozialen Stabilitätspakt, um den ruinösen Wettbewerb zwischen den Mitgliedsländern durch das gegenseitige Unterbieten von Sozialstandards zu verhindern. Der soziale Fortschritt würde durch den sozialen Stabilitätspakt in jedem Mitglidstaat an den ökonomischen Fortschritt gekoppelt, indem die Mitgliedstaaten in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu einem Mindestmaß an sozialen Leistungen verpflichtet werden. Bei steigender Wirtschaftsleistung wächst die Sozialquote mit. Die Eigenständigkeit der nationalen Sozialsysteme würde bei dem Modell gewahrt bleiben.

2.   Wir brauchen eine Steuerharmonisierung, damit der ruinöse Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten um Steuerminimierungen, die erforderlichen sozialen Ausgaben entgegen stehen, gestoppt wird. 

3.   Erforderlich ist auch eine Koordinierung der europäischen Lohnpolitik. Seit Einführung des Euro sind die Löhne im Vergleich zur Entwicklung der Produktivität in Südeuropa zu stark und in Deutschland zu wenig gestiegen. Die Folge war eine Verstärkung der wirtschaftlichen Ungleichgewichte in Europa. Die Löhne müssen sich grundsätzlich an der Produktivität orientieren, ohne dass die Tarifautonomie missachtet wird. Langfristig denkbar wären europäische Tarifverhandlungen und Tarifverträge, etwa auf Ebene europäischer Konzerne. Ein weiteres Element sind europaweit Mindestlöhne, die jeweils am nationalen Durchschnittslohn orientiert sind.

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4.   Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf man kritisieren, man muss aber dabei bedenken, dass er in Auslegung des geltenden Sekundärrechts urteilt.  Es ist Aufgabe der Politik, Sekundärrecht zu schaffen, das die soziale Dimension in Europa stützt. Diese Aufgabe besteht aktuell beim Streikrecht. Nach Auffassung der Europäischen Kommission soll der vor kurzem vorgelegte Entwurf zur sogenannten Monti II-Verordnung ein Gleichgewicht zwischen den Grundfreiheiten des Binnenmarktes und den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmer schaffen. Kernelement des Kommissionsvorschlags ist die Feststellung, dass das Streikrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichrangig mit der Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen ist.

Im Konfliktfall müssen aber die sozialen Grundrechte Vorrang vor den wirtschaftlichen Freiheiten haben. Das muss im Primärrecht der EU verankert werden. Nur so ist eine Einschränkung sozialer Grundrechte durch die Rechtsprechung ausgeschlossen, da sich der Europäische Gerichtshof vor allem in seinem Laval-Urteil im Wesentlichen auf die EU-Verträge beruft. Die Bedeutung der sozialen Grundrechte könnte durch die Einführung eines Protokolls über den sozialen Fortschritt in den Vertrag von Lissabon gestärkt werden.

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5.   Eng damit verbunden ist die Entsenderichtlinie, in der die Bedingungen festgelegt werden, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grenzüberschreitend entsandt werden. Der Europäische Gerichtshof hat die bestehende Entsenderichtlinie dahingehend ausgelegt, dass sie ein maximales Schutzniveau definiere, und stellte sehr hohe Anforderungen für die Anerkennung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf.

Diese Rechtsauffassung muss im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigiert werden. In der Entsenderichtlinie muss ausdrücklich festgestellt werden, dass sie als Mindeststandard gilt, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinausgehen dürfen. Durch eine soziale Revision muss gewährleistet werden, dass in Europa wichtige Arbeitnehmerrechte erhalten bleiben und ausgebaut werden. Außerdem muss ungeachtet der Herkunft des Arbeitnehmers der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten.

VI.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen folglich nicht den Sozialstaat vor Europa schützen, sondern das Soziale in die Union tragen. Denn Sozialstaatlichkeit ist heute nur noch im europäischen Kontext zu verwirklichen. Die in den Klauseln des Lissabon-Vertrages enthaltenen Vorgaben müssen  sich in den sekundärrechtlichen Regelungen wiederfinden. Wir brauchen zudem eine europäische Politik, die Wachstumsimpulse schafft, und nicht eine, die Wachstum über Sozialeinschnitte abwürgt. Das muss noch viel stärker bei der Bewältigung der Staatsschuldenkrise berücksichtigt werden. Soziale Gerechtigkeit, also die Teilhabe eines jeden an einer fairen Gesellschaft, steht nicht in Widerspruch zu wirtschaftlicher Effizienz, sondern ist Voraussetzung für Produktivität. Wir müssen nicht wählen zwischen einer Gesellschaft mit sozialem Zusammenhalt und einer produktiveren Wirtschaft; wir können und müssen beides anstreben.

Dazu ist eine Bestandsaufnahme der sozialen Dimension in Europa und der Europäischen Union erforderlich. Und wir müssen unter den Bedingungen der Krise der Wirtschafts- und Währungsunion Wege diskutieren, wie wir eine gerechte, sozial integrierte und produktive Wirtschaft und Gesellschaft in Europa erreichen können. Dazu soll dieses Symposium beitragen. 

Ich freue mich nun auf erkenntnisreiche Vorträge und interessante Diskussionen.

[1] Eurobarometer Juli 2012: Vertrauen in EU: 31 %, in nationale Regierungen und Parlamente: 28 %