Praxisnahe Fragen und Antworten zu den praktischen Auswirkungen des Moratoriums der Landesbauordnung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) mit dem Ziel vorgelegt, das Inkrafttreten der im Dezember 2016 neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufzuschieben. Die im Dezember 2016 verabschiedete Landesbauordnung sollte ursprünglich am 28. Dezember 2017 in Kraft treten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) mit dem Ziel vorgelegt, das Inkrafttreten der im Dezember 2016 neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufzuschieben. Die im Dezember 2016 verabschiedete Landesbauordnung sollte ursprünglich am 28. Dezember 2017 in Kraft treten.
Beschließt der Landtag den Gesetzentwurf, wird die Landesregierung den so geschaffenen Zeitraum nutzen, um sich mit einzelnen Vorschriften der Landesbauordnung, die möglicherweise dazu beitragen, das Bauen in Nordrhein-Westfalen zu verteuern, auseinanderzusetzen und diese neu zu fassen.
Ziel der Landesregierung ist es, dass das Bauen durch Entbürokratisierung, die Vermeidung von Baukostensteigerungen und Verfahrensdigitalisierung vereinfacht, beschleunigt und somit gefördert wird.
Welche praktischen Auswirkungen der vorübergehende Stopp in der Praxis bewirkt, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung jetzt in einem Katalog von 30 Fragen und Antworten leicht verständlich zusammengefasst. Zu den praxisnahen Erläuterungen zählen neben allgemeinen Informationen – etwa zur Barrierefreiheit in Wohnungen – auch Erklärungen zu speziellen Themen. Beispiel: Eine zur Grundstücksgrenze gelegene Terrassenüberdachung muss weiter mit einer Gebäudeabschlusswand errichtet werden.
Mit der 22 Din-A4-Seiten starken Informationsschrift, die kostenlos herunter geladen werden kann, sollen mögliche Unsicherheiten bei aktuellen Bauvorhaben verhindert oder ausgeräumt werden.
Eine überarbeitete Landesbauordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
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