Pilotprojekt „Ankunftsnachweis“ in NRW erfolgreich gestartet
Minister Jäger: Ein wichtiger Baustein gegen Missbrauch bei der Aufnahme von Asylbewerbern
Bielefeld und Herford sind zwei von bundesweit fünf Pilotstandorten, an denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen „Flüchtlingsausweis“ als Identifikationsnachweis erhalten.
„Sicherheit, Ordnung und zügige Verfahren haben höchste Priorität bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Deshalb arbeitet NRW mit Hochdruck daran, das neue Registriersystem flächendeckend einzuführen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger bei der Vorstellung der neuen biometrischen Registrierung und des Ankunftsnachweises (AKN) in der zentralen Registrierstelle in Herford. Bielefeld und Herford sind zwei von bundesweit fünf Pilotstandorten, an denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen „Flüchtlingsausweis“ als Identifikationsnachweis erhalten. „NRW leistet damit einen wichtigen Beitrag für ein bundesweit einheitliches Kerndatensystem für die elektronische Speicherung und den Abruf biometrischer Daten von Flüchtlingen. Darauf sollen alle am Asylverfahren beteiligten Behörden möglichst schnell zugreifen können“, erläuterte der Innenminister.
An zehn Arbeitsplätzen werden in Herford täglich bis zu 200 Flüchtlinge biometrisch registriert und bekommen den neuen Ankunftsnachweis. Bereits Anfang März 2016 sollen in NRW 127 von den bundesweit 600 Geräten in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung stehen. „Darüber hinaus werden wir ein weiteres Kontingent von etwa 100 Geräten einsetzen. Damit wird zukünftig Missbrauch durch Doppelregistrierungen verhindert“, sagte Innenminister Jäger.
In der zentralen Registrierstelle in Herford werden sogenannte Personalisierungsinfrastrukturkomponenten des Bundes zur biometrischen Registrierung der Flüchtlinge eingesetzt. Sie bestehen aus:
- Dokumentenprüf- und Auslesegerät von Ausweispapieren,
- Fingerabdruckscanner,
- Kamera für biometrische Lichtbilder,
- Software zur Überprüfung und Datenübernahme von Passdokumenten und zur Qualitätssicherung beim Erstellen von Fingerabdrücken und Lichtbildern.
„Das neue Registrierungsverfahren ist zwar umfangreicher und zeitaufwendiger, aber aus Sicherheitsgründen absolut notwendig. So wissen wir sicher, wer wo ist“, stellte Innenminister Jäger fest. Die biometrische Registrierung erfolgt in folgenden Schritten:
- Alle Finger werden gleichzeitig gescannt, um einen Abgleich zu erhalten, ob der Flüchtling bereits registriert wurde (sogenannte Fast-ID).
- Wenn eine Registrierung vorliegt, werden die Daten abgerufen und wenn notwendig ergänzt, um dann den AKN auszudrucken.
- Liegt keine Registrierung vor, werden alle zehn Finger einzeln gerollt eingescannt.
- Danach werden personenbezogene Daten aufgenommen und ein biometrisches Lichtbild erstellt.
- Es folgt die elektronische Meldung der Daten an das Kerndatensystem.
- Nach bestätigter Meldung erfolgt der Ausdruck des Ankunftsnachweises für jene Flüchtlinge, die in NRW ihr Asylverfahren durchlaufen.
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