Pakt für Cybersicherheit an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Ministerium fördert 66 zusätzliche Stellen für mehr Datensicherheit

13. Februar 2024
PHB Computer Schaltkreis Cyber

Mit einer Vereinbarung zur Cybersicherheit hat Nordrhein-Westfalen als erstes Land für alle Hochschulen und das Hochschulbibliothekszentrum Mindeststandards für die Informationssicherheit festgeschrieben.

Kultur und Wissenschaft

Mit einer Vereinbarung zur Cybersicherheit hat Nordrhein-Westfalen als erstes Land für alle Hochschulen und das Hochschulbibliothekszentrum (hbz) Mindeststandards für die Informationssicherheit festgeschrieben. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dafür dauerhaft Mittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro pro Jahr für zusätzlich 66 Stellen für die Cybersicherheit zur Verfügung. Hinzu kommen für den Vertragszeitraum von 2024 bis 2027 weitere 30 Millionen Euro für befristete Stellen und die Beauftragung externer Beratungsunternehmen.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Attacken auf digitale Infrastrukturen von Unternehmen, Behörden und Hochschulen deutlich angestiegen. Mit der Vereinbarung zur Cybersicherheit stärken wir die IT- und Cybersicherheit an den nordrhein-westfälischen Hochschulen auf verschiedenen Ebenen. Dazu zählen technische Vorkehrungen, Schulung der Anwenderinnen und Anwender und eine engere Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander.“

Die Absicherung von IT-Systemen an Hochschulen ist aufgrund ihrer Größe, der Vielzahl der Zugänge und der unterschiedlichen Kompetenzen ihrer Nutzerinnen und Nutzer in Sachen Cybersicherheit besonders herausfordernd. Mit der Vereinbarung zur Cybersicherheit verpflichten sich die Hochschulen auf gemeinsame Mindeststandards für den Schutz der zentralen Rechenzentren und der Verwaltungs-IT. Einfallstore für Angriffe sollen so geschlossen werden. Im Falle eines Angriffs sollen Ausfallzeiten reduziert werden und der Wiederaufbau der digitalen Infrastruktur schneller möglich sein. Durch Maßnahmen wie etwa die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ ‒ also die Nutzung von zwei unterschiedlichen Komponenten für die Anmeldung an Systemen und Netzwerken anstelle eines einzelnen Passworts ‒ soll der Zugriff auf sensible Daten noch besser geschützt werden.

Grundlage für die Vereinbarung zur Cybersicherheit sind die Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der IT-Grundschutz des BSI umfasst neben technischen Maßnahmen auch organisatorische und personelle Anforderungen wie Vorgaben zu Schulungen, für Telearbeit, zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen oder auch zum Notfallmanagement. Die getroffenen Vorkehrungen sollen kontinuierlich hinterfragt sowie wenn nötig angepasst und verbessert werden.

Bei den Schulungen können die Hochschulen auf die Angebote der Selbstlernakademie für Cybersicherheit (SecAware.nrw) zurückgreifen: Zwei Institute ‒ das Institut für Internet-Sicherheit der Westfälischen Hochschule und das Institut für die Digitalisierung von Arbeits- und Lebenswelten an der Fachhochschule Dortmund – haben modulare Online-Schulungen zur Cybersicherheit entwickelt. Diese konfrontieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit wirklichkeitsnahen Gefährdungslagen in ihrer digitalen Arbeits- und Alltagswelt. Die Erarbeitung des Angebotes hat das Land Nordrhein-Westfalen mit 750.000 Euro finanziert und stellt bis 2026 weitere 1,6 Millionen Euro für den Ausbau und die laufende Qualitätssicherung zur Verfügung.

Bereits im Sommer 2023 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit der Vereinbarung zur Informationssicherheit (VzI) die Einrichtung von Informationssicherheitsbeauftragten an den Hochschulen unterstützt. Hierzu hat das Land den Hochschulen und dem hbz dauerhaft jährlich 2,6 Millionen Euro für 32 Stellen bereitgestellt.

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