Offensive für mehr bezahlbaren Wohnraum: Verbessertes Wohnraumförderprogramm seit dieser Woche in Kraft

Minister Groschek und das Bündnis für Wohnen diskutieren über Umsetzung

23. Oktober 2015

Seit dieser Woche sind die verbesserten Förderkonditionen für den sozialen Wohnungsbau in NRW in Kraft. Investoren werden nun beim Bau von Flüchtlingswohnungen Tilgungsnachlässe in Höhe von bis zu 35 Prozent gewährt – und das sogar rückwirkend für das gesamte Jahr 2015.

Verkehr

Seit dieser Woche sind die verbesserten Förderkonditionen für den sozialen Wohnungsbau in NRW in Kraft. Investoren werden nun beim Bau von Flüchtlingswohnungen Tilgungsnachlässe in Höhe von bis zu 35 Prozent gewährt – und das sogar rückwirkend für das gesamte Jahr 2015. Um über die beschleunigte Schaffung von zusätzlichem Wohn­raum zu diskutieren, haben sich auf Einladung des Wohnministeriums und des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) in Bochum rund 200 Experten getroffen.
 
Anlässlich der Fachtagung sagte Groschek: „Von diesem neuen Wohn­raumförderprogramm werden alle Menschen profitieren: Sowohl die heimische Bevölkerung, als auch Flüchtlinge. Vor allem wurden die Tilgungsnachlässe kräftig erhöht. Das macht das Programm für Investoren äußerst attraktiv und interessant, denn damit ist der soziale Wohnungsbau nun so rentabel wie der frei finanzierte. Gemeinsam mit dem Bündnis für Wohnen NRW werden wir jetzt alles unternehmen, damit diese Maßnahmen bei uns nun tatsächlich zu einem neuen Bau-Boom führen.“
 
Alexander Rychter, Verbandsdirektor der Wohnungswirtschaft im Westen ergänzte: „Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften tun viel für die Unterbringung der Menschen, die jetzt nach Deutschland kommen. In Nordrhein-Westfalen steht der Wohnungswirtschaft mit den nun noch einmal verbesserten Konditionen ein attraktives Förderprogram zur Verfügung. Der zusätzliche Spielraum entsteht auch durch die wichtige Entscheidung, einige Standards zu senken und den Bau von Flüchtlingswohnungen dadurch noch einmal erschwinglicher zu ermöglichen.“
 
Mit dem neuen Förderprogramm werden bei Maßnahmen zur Herrichtung und Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge Tilgungsnachlässe von bis zu 30 Prozent gewährt, beim Neubau sogar von bis zu 35 Prozent. Hinzu kommt, dass die Vorschriften beim Bau von Flüchtlingswohnungen an einzelnen Stellen gelockert wurden: Bei der Schaffung von Wohnraum müssen Investoren nicht sofort die geforderten Balkone anbringen, sondern können diese später nachrüsten. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit auf die Anwendung der Stellplatzverordnung zu verzichten. Beim Brandschutz und der Gefahrenabwehr werden dagegen weiterhin keine Abstriche gemacht. Das konkrete Maßnahmenpaket ist der Wohnungswirtschaft heute noch einmal detailliert vorgestellt worden.
 
Die Fachtagung hat sich darüber hinaus mit den Möglichkeiten modularer Bauweisen beschäftigt, um Wohnungen künftig schneller errichten zu können, ohne jedoch die Qualitätsstandards außer Acht zu lassen. Das Wohn- und Bauministerium schätzt, dass der Bedarf aufgrund des Flüchtlingszustroms innerhalb eines Jahres um rund 40.000 Wohnungen steigen wird.
 
Pressekontakt: 
maik.grimmeck@mbwsv.nrw.de, Tel. 0211/3843-1019
andreas.winkler@vdw-rw.de, Tel. 0211/16998-94

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de