NRW-Verbraucherschutzministerium legt dem Bund erste Rückstandsdaten zum Desinfektionsmittel DDAC vor / Positiver Fund bei Bio-Bananen aus der Dominikanischen Republik - Analyseergebnisse lag aber unter Grenzwert

16. Juli 2012
Default Press-Release Image

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat erste Ergebnisse von Rückstandsdaten zur Belastung von Lebensmitteln mit dem Desinfek­tionsmittel Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) dem Bund mitge­teilt. Es handelt sich hierbei um amtlich entnommene Proben, die durch ein Labor in NRW im Auftrag des Chemischen und Veterinärunter­suchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) untersucht wurden. Von den insgesamt fünf Proben konnte bei einer eine Belastung mit DDAC festgestellt werden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat erste Ergebnisse von Rückstandsdaten zur Belastung von Lebensmitteln mit dem Desinfek­tionsmittel Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) dem Bund mitge­teilt. Es handelt sich hierbei um amtlich entnommene Proben, die durch ein Labor in NRW im Auftrag des Chemischen und Veterinärunter­suchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW)  untersucht wurden. Von den insgesamt fünf Proben konnte bei einer eine Belastung mit DDAC festgestellt werden.

In einer Probe Bio-Bananen aus der Dominikanischen Republik wurde DDAC mit einem Gehalt von 0,13 mg/kg festgestellt. Damit lag dieser Wert unter dem am Freitag von der EU festgelegten neuen Grenzwert von 0,5 mg/kg. Die Bundesregierung hatte die Länder mit Schreiben vom 25. Juni aufgefordert, entsprechende Untersuchung vorzunehmen und die Ergebnisse dem Bund mitzuteilen.

Bei Eigenkontrollen der Wirtschaft wurden Anfang Juni Rückstände von DDAC in Lebensmitteln gefunden. Diese Eigenkontrollen fanden durch Unternehmen aus Niedersachsen statt. DDAC ist eine quartäre Ammonium-Verbindung mit oberflächenaktiver Wirkung und gehört zur Gruppe der kationischen Tenside. Die Substanz wird in Desinfektions- und Reinigungsmitteln eingesetzt. Am Freitag wurde für DDAC ein vor­läufiger Rückstandshöchstgehalt festgelegt. Darauf einigte sich nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministerium der Ausschuss des „Standing Committee of the Food Chain and Animal Health“ der EU auf seiner Sitzung in Brüssel.

Das Gremium legte fest, dass Lebens- und Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs mit einem Gehalt an DDAC über 0,5 mg/kg als nicht mehr verkehrsfähig gelten. Um die Ursachen für die europaweite Verunreinigung von Lebens- und Futtermittel mit DDAC zu finden, hat die EU die Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine entsprechende Daten­erhebung zu starten. Der Bund hatte daraufhin die Länder um ent­sprechende Untersuchungen gebeten. Mit der Übersendung der ersten DDAC-Rückstandsdaten an den Bund kommt NRW dieser Bitte nach.

Am 9. Juli 2012 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Risikobewertung der DDAC-Belastung von Lebensmitteln vorgelegt. Nach den Untersuchungen sieht die Bundesbehörde von den aktuell berichteten DDAC-Funden keine direkte Gesundheitsgefahr. „Die bisher berichteten Rückstandsgehalte von DDAC in Lebensmitteln führen weder zu einem akuten noch zu einem chronischen Risiko für deutsche und europäische Verbraucherinnen und Verbraucher“, heißt es in der Stellungnahme des BfR.

Die Stellungnahme der Bundesbehörde finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-der-rueckstaende-von-didecyldimethylammoniumchlorid-ddac-in-lebens­mitteln.pdf

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

Kontakt

Pressekontakt

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: Presse [at] mulnv.nrw.de

Bürgeranfragen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de