NRW stellt Weichen für die digitale Verwaltung
Innenminister Jäger: Landesregierung bringt das E-Government-Gesetz in den Landtag
Die Landesregierung stellt in Nordrhein-Westfalen die Weichen für die digitale Zukunft der Verwaltung. Sie hat heute den Gesetzentwurf des E-Government-Gesetzes (EGovG NRW) in den Landtag eingebracht. Eine digitale Gesellschaft verlangt auch eine digitale Verwaltung“, ist Innenminister Ralf Jäger überzeugt.
Die Landesregierung stellt in Nordrhein-Westfalen die Weichen für die digitale Zukunft der Verwaltung. Sie hat heute den Gesetzentwurf des E-Government-Gesetzes (EGovG NRW) in den Landtag eingebracht. „Eine digitale Gesellschaft verlangt auch eine digitale Verwaltung“, ist Innenminister Ralf Jäger überzeugt. „Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erwarten von uns zu Recht, dass sie Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können. Hierfür soll das E-Government-Gesetz den rechtlichen Rahmen schaffen“, sagte der Minister in Düsseldorf.
In Zukunft können sich die Menschen in NRW viele Behördengänge sparen. Vom Antrag bis zum Bescheid läuft alles elektronisch. Damit sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden und sparen sich den Weg ins Amt. Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag können online erledigt werden. Für alle Beteiligten ist es möglich, Anfragen oder Anträge und Genehmigungen mit Unterschrift schnell elektronisch auszutauschen, anstatt aufwändig Briefe zu verschicken.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Behörden des Landes bis spätestens zum Jahr 2022 ihre Akten elektronisch führen sollen. Damit werden auch elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes möglich werden.
Bei der Umsetzung des Gesetzes werden der Datenschutz und anerkannte Sicherheitsstandards für die elektronische Kommunikation eine gewichtige Rolle spielen. „Dies ist für die Landesregierung von herausragender Bedeutung“, betonte Innenminister Jäger. „Gleiches gilt für den barrierefreien Zugang zu den elektronisch angebotenen Dienstleistungen der Verwaltung.“
Wie für Gesellschaft und Wirtschaft ist der Prozess der Digitalisierung auch für die Verwaltung eine gewaltige Aufgabe, dessen ist sich die Landesregierung bewusst. „Wir müssen in unsere Technik und die Fähigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren“, machte der Minister deutlich. Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 sollen dafür allein im kommenden Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen.