NRW lässt Verfassungsrichter über Frauenförderung entscheiden

Innenminister Jäger: Das ist wichtig, damit die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit bekommen

21. April 2017
Bild Justiz Recht Hammer

Die NRW-Landesregierung lässt die Vereinbarkeit ihrer Quoten-Regelung zur Frauenförderung mit der Landesverfassung überprüfen. In ihrem Auftrag hat der Bonner Rechtsanwalt Dr. Gernot Fritz dazu einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof gestellt.

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Die NRW-Landesregierung lässt die Vereinbarkeit ihrer Quoten-Regelung zur Frauenförderung mit der Landesverfassung überprüfen. In ihrem Auftrag hat der Bonner Rechtsanwalt Dr. Gernot Fritz dazu einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof gestellt. „Die Landesregierung ist von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung überzeugt“, betonte Innenminister Ralf Jäger. „Die mit dem Antrag angestrebte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist wichtig, damit die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit bekommen.“
 
Zudem hat die Landesregierung beschlossen, dienstliche Beurteilungen mit einem Monitoring-System transparent zu machen und zu analysieren. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe wird Vorschläge für noch mehr Geschlechtergerechtigkeit und gegen Diskriminierung bei dienstlichen Beurteilungen erarbeiten.

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