NRW-Kommunen erhalten 2016 Rekordsumme vom Land

Minister Jäger: Zuweisungen steigen voraussichtlich auf fast zehn Milliarden

29. Juni 2015

Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände erhalten im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung vom Land. Der Betrag steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um rund 313 Millionen Euro (3,24 Prozent) auf 9,982 Milliarden Euro.

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Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände erhalten im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung vom Land. Der Betrag steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um rund 313 Millionen Euro (3,24 Prozent) auf 9,982 Milliarden Euro. Das hat die Landesregierung jetzt beschlossen. „Wir bleiben verlässlicher Partner der Kommunen in NRW und unterstützen sie nach Kräften“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
 
Die Landesregierung setzt mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 (GFG) die 2015 begonnene Umsetzung der Verbesserungsvorschläge aus dem sogenannten „FiFo-Gutachten“ zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs konsequent fort. „So werden die Gelder zwischen den Kommunen gerecht verteilt. Hierzu gab es im vergangenen Jahr bereits einen intensiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden“, erläuterte der Kommunalminister. „Das Urteil der Verfassungsrichter in Münster aus dem letzten Jahr bestätigt uns darin, dass wir an der Grundsystematik festhalten.“
 
Im GFG 2016 werden die Parameter für den kommunalen Finanzausgleich aus den aktuell vorliegenden Daten der Jahrgänge 2009 bis 2012 entwickelt. Dadurch verändern sich die Spreizung der Hauptansatzstaffel sowie Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze. Betroffen ist hauptsächlich der Soziallastenansatz, dessen Gewichtung ansteigt.
 
Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Die Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro durch den höheren Steuersatz für die Grunderwerbsteuer werden zur Ausfinanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen verwendet, um die Solidaritätsumlage besonders steuerstarker Gemeinden zu begrenzen.
 
Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte werden nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Die Schätzung basiert auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung für 2015. Die Prognose hat sich in den vergangenen Jahren in der Tendenz immer bestätigt. Wie viel jede Kommune ausgezahlt bekommt, wird erst in den nächsten Wochen feststehen, wenn die umfangreichen Einzelberechnungen vorliegen.
 
Weitere Informationen zum kommunalen Finanzausgleich finden Sie im Internet unter: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich/gfg-2016.html

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