NRW-Justizminister nimmt im Bundesrat Stellung zum Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten / Thomas Kutschaty: Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität
Gegen die Stimmen aus NRW hat der Bundesrat entschieden, eine Bewährungsstrafe mit einem Jugendarrest zu verbinden. „CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag bezwecken mit diesem Gesetz allerdings nichts anderes als eine Verschärfung der bereits bestehenden Sanktionen. Neue Ansätze zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sucht man vergebens“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der bei seiner Rede im Bundesrat deutlich machte, dass dieser Lösungsansatz an der Realität vorbeigehe, da er die Ursachen von Kriminalität ignoriere.
Das Justizministerium teilt mit:
Gegen die Stimmen aus NRW hat der Bundesrat entschieden, eine Bewährungsstrafe mit einem Jugendarrest zu verbinden.
„CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag bezwecken mit diesem Gesetz allerdings nichts anderes als eine Verschärfung der bereits bestehenden Sanktionen. Neue Ansätze zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sucht man vergebens“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der bei seiner heutigen Rede im Bundesrat deutlich machte, dass dieser Lösungsansatz an der Realität vorbeigehe, da er die Ursachen von Kriminalität ignoriere. Darüber hinaus ist für den NRW-Minister die weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts durch die Einführung eines so genannten Warnschussarrestes kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.
„Die Vorstellung von CDU/CSU und FDP, der Warnschussarrest setze einen erfolgversprechenden Impuls zur Verhaltensänderung, geht völlig an den Realitäten jugendlicher Täterkarrieren vorbei. Wenn das Jugendgericht gegen einen jungen Menschen eine Jugendstrafe verhängt, beruht dies zumeist auf dem Vorliegen schädlicher Neigungen. Erhebliche Erziehungsmängel lassen erwarten, dass der Täter ohne längere Gesamterziehung weitere schwere Straftaten begehen wird. Eine solche Gesamterziehung, die massive Sozialisationsdefizite beseitigt, braucht einen langen Atem. Sie kann im Rahmen eines Arrestes nicht geleistet werden. Mehr noch: Wir gefährden die Erfolge der Bewährungshilfe. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern und den Umgang miteinander zu lernen ist ein in sich stimmiges dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Der Arrest ist dabei nur ein Störfaktor“, so Kutschaty.
Der Justizminister weiter: „Mit der Schaffung eines Warnschussarrestes stellen sich CDU/CSU und FDP gegen die Bewertung der Fachwelt und versprechen eine höhere Wirksamkeit, obwohl der Warnschussarrest bestenfalls nur nutzlos ist. Selbst der erzieherisch optimal ausgestaltete Jugendarrest - und einen solchen streben wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem künftigen Jugendarrestvollzugsgesetz an - kann eine lang-jährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht in maximal vier Wochen umkehren. Bei jungen Menschen mit schweren Entwicklungsdefiziten ist der Jugendarrest daher verfehlt.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792 255 oder -464.
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