Nordrhein-Westfalen fordert Verbot von Werkverträgen in der Kurier-, Express- und Paket-Branche

Minister Laumann: Paketbotinnen und Paketboten müssen ihre Arbeit unter guten Rahmenbedingungen erledigen können

7. Dezember 2023
Paketdienst Kurier Paket

Die Arbeitsbelastung der Paketzusteller hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Arbeitsbelastung der Paketzusteller hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Gerade in Spitzenzeiten wie jetzt vor Weihnachten ist der physische und psychische Druck für die Paketzustellerinnen und Paketzusteller hoch. Arbeitsausbeutung durch niedrige Pauschallöhne, Arbeitszeitverletzungen, Überladungen und Scheinselbstständigkeiten kennzeichnen einen großen Teil der Kurier-, Express- und Paketbranche. Leidtragende sind die Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Nordrhein-Westfalen setzt sich daher für ein Verbot von Werkverträgen in der Kurier-, Express- und Paket-Branche ein.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Arbeit der Paketbotinnen und Paketboten ist mehr als nur das Liefern von Paketen. Das wird in der Vorweihnachtszeit besonders deutlich. Sie liefern gewünschte Bestellungen jeglicher Art bei Wind und Wetter an die Haustür der Menschen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sie ihre Arbeit unter guten Rahmenbedingungen erledigen können. Arbeits- und sozialrechtswidriges Verhalten dürfen wir nicht dulden. Subunternehmerketten erschweren die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften. Bei Subunternehmen besteht in aller Regel keine tarifvertragliche Bindung und es gibt keine Arbeitnehmervertretung. Damit halte ich ein Verbot von Werkverträgen in der Kurier-, Express- und Paket-Branche für unerlässlich. Die Verschärfungen durch die Einführung der Nachunternehmerhaftung haben bisher keine Wirkung gezeigt. Daher haben wir jetzt einen entsprechenden Antrag als Nordrhein-Westfalen in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebracht und ich freue mich, dass dieser Zuspruch findet und die Länder den Bund nun erneut zum Handeln auffordern.“

Bundesweit sind knapp 360.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (Stand Juni 2022: 359.243) tätig. Insgesamt ist die Branche aufgrund der vielen Sub- und Sub-Subunternehmen hochgradig fragmentiert: 79,6 Prozent der Beschäftigten und damit circa 270.000 Personen arbeiten in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies hat nicht nur Auswirkungen bei den Kontrollen, sondern auch Folgen für die Entgelte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Bruttogehälter von Paketlieferantinnen und Paketlieferanten in den Jahren 2010 bis 2020 nur um 1,5 Prozent gestiegen.

Begünstigt werden Rechtsverstöße in der Branche gerade in den häufig vorkommenden Subunternehmer-Konstellationen dadurch, dass in vielen Fällen Drittstaatenangehörige mit unsicherem Aufenthaltsstatus, ohne anerkannte Ausbildung und mit geringen Deutschkenntnissen die Arbeit als Zustellerinnen und Zusteller ausüben; diese sind besonders anfällig für Arbeitsausbeutung.

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2019 Maßnahmen ergriffen, um die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Paketbranche sicherzustellen und positiven Einfluss auf die Beschäftigungsbedingungen zu nehmen. Dieses Gesetz führte bislang nicht zu mehr direkter Beschäftigung bei den großen Paketdienstleistern oder zu einem Rückgang der problematischen Werkverträge bei Subunternehmen.

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