Nordrhein-Westfalen bündelt und beschleunigt berufliche Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich

Bezirksregierung Münster wird zentrale Anlaufstelle für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

25. Juni 2019
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellt neue Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vor

Künftig werden die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen im Gesundheitsbereich bei der Bezirksregierung Münster zentralisiert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels, der in den Gesundheitsberufen heute bereits deutlich spürbar ist, reformiert die Landesregierung die Regelungen für berufliche Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen: Künftig werden die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen im Gesundheitsbereich bei der Bezirksregierung Münster zentralisiert. Die Bezirksregierung Münster wird damit beginnend ab 2020 klare Anlaufstelle für den Anerkennungsprozess für alle Antragsstellenden der Gesundheitsfachberufe und der Heilberufe mit Approbation, die ihre Abschlüsse im Ausland erworben haben. Bislang lagen die damit verbundenen Aufgaben zersplittert bei den fünf Bezirksregierungen sowie beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) in Düsseldorf.
 
„Die Bündelung war dringend notwendig. Im Durchschnitt dauern allein die Verfahren in den Heilberufen mit Approbationen rund 190 Tage, in den Gesundheitsfachberufen knapp 118 Tage. Wir wollen hier deutlich schneller, effizienter und unbürokratischer werden, um wettbewerbsfähig zu sein bei Fachkräften, die wir gerade im Gesundheitsbereich dringend benötigen. Nur eine Zahl, um das zu verdeutlichen: Alleine in der Pflege fehlen uns heute zum Beispiel schon 10.000 Fachkräfte. Um diese Herausforderung zu meistern, brauchen wir auch den Zuzug und die Integration von ausländischen Fachkräften“, erklärte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Neuregelungen. Die Reform der Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen korrespondiere sehr gut mit dem auf Bundesebene geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. „Damit wird die Arbeitsaufnahme für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten noch einmal vereinfacht. Dies bedeutet zugleich, dass die Zahl der Anerkennungsverfahren und damit die Bearbeitungsintensität bei den zuständigen Stellen noch einmal deutlich steigen werden“, so Laumann.
 
Mit der Neuregelung werden die Gleichwertigkeitsfeststellung, die Kenntnisprüfungen und die Fachsprachprüfungen für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen von einer Stelle gesteuert und begleitet. Die Prozesse der Bezirksregierung in Münster werden zudem vollständig digitalisiert und damit vereinfacht und beschleunigt. Die elektronische Antragstellung wird – auch aus dem Ausland – möglich sein. Darüber hinaus wird in Kombination mit der geplanten zentralen Servicestelle auf Bundesebene allen Antragstellern aus dem Ausland umfassende Dienstleistung und Betreuung angeboten: fundierte Beratung von Beginn an, Abklärung der Erfolgsaussicht im Anerkennungsprozess, klare Benennung der erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Übersetzungen und Hilfestellung bei der Antragstellung.
 
 

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