Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet
Ministerin Heinen-Esser: Die Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung
Am 19. Februar 2022 ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das der Landtag zuvor am 26. Januar 2022 in zweiter Lesung nach einem Entwurf der Landesregierung verabschiedet hatte.
Am 19. Februar 2022 ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das der Landtag zuvor am 26. Januar 2022 in zweiter Lesung nach einem Entwurf der Landesregierung verabschiedet hatte. Die Gesetzesnovelle ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz. Es soll den Wandel von einer linearen Abfallwirtschaft zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft weiter vorantreiben. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, generell soll der Einsatz von Rezyklaten deutlich erhöht werden.
„Um deutlich zu machen, dass der Kreislaufwirtschaft die Gegenwart und Zukunft gehört, haben wir das Landesabfallgesetz in Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt. Die Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung – auch für künftige Generationen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. „Gleichzeit bewahren geschlossene Stoffkreisläufe etwa bei Baustoffen wertvollen Deponierraum. Dies schont auch die Flächen in unserem dicht besiedelten Land.“
Fortan müssen unter anderem im Rahmen öffentlicher Aufträge sogenannte Rezyklate gegenüber Primärmaterialien bevorzugt werden. Die öffentliche Hand verfügt allein schon aufgrund der Mengen der Beschaffungen über eine große Marktmacht: Das Beschaffungsvolumen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen beträgt jährlich circa 50 Milliarden Euro. „Die Landesbehörden können mit einer gezielten Nachfrage einen Innovationsschub anstoßen, der zu neuen, nachhaltigeren Produkten oder Dienstleistungen führt“, so die Ministerin.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Baubereich zu: Zum einen werden erhebliche Mengen an natürlichen Ressourcen genutzt, zum anderen fallen bei dem Abbruch von Bauwerken die mit Abstand größten Abfallmengen an. Somit besteht im Baubereich ein besonders großes Potenzial zur Ressourcenschonung. Daher wurden die Pflichten der öffentlichen Hand bei Bauvorhaben gänzlich neu gefasst. Bei öffentlichen Vorhaben sollen nun ausdrücklich verstärkt Baustoffe eingesetzt werden, die die natürlichen Ressourcen schonen. Zugleich wird insgesamt ein hohes Schutzniveau sichergestellt, bei dem die anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden.
Im Folgenden einige konkrete Änderungen:
- Im Hochbau sind künftig geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen insbesondere in Recyclingbeton gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden.
- Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können.
- Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert.
- Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau- und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden.
Zudem ist eine Anpassung an EU- und Bundesrecht erfolgt, indem die fünfstufige Abfallhierarchie nun auch im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt ist.
Ministerin Heinen-Esser: „Insgesamt ist das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz im Landesrecht ein Meilenstein zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und für eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen, wie wir es auch den zukünftigen Generationen schulden.“
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