Neuer Wettbewerb des Bauministeriums und der Architektenkammer NRW: „Vorbildliche Arbeitsorte in der Stadt“ gesucht

1. Juli 2016

Bauten für Handel, Handwerk und Gewerbe haben oftmals den Ruf, praktisch aber wenig attraktiv zu sein.

Verkehr

Bauten für Handel, Handwerk und Gewerbe haben oftmals den Ruf, praktisch aber wenig attraktiv zu sein. Dass in den letzten Jahren in NRW durchaus neue, architektonisch herausragende und städtebaulich gewinnbringende Bauwerke in diesem Bereich entstanden sind, möchte das Land, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Stadtentwicklung, mit der Architektenkammer NRW anhand konkreter Beispiele belegen. Dazu wird erstmals das Auszeichnungsverfahren „Vorbildliche Arbeitsorte in der Stadt 2016“ ausgelobt. Kooperationspartner sind die Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen und der Westdeutsche Handwerkskammertag.
 
„Jetzt richten wir den Blick auch auf herausragende Gewerbebauten, die nicht nur ansprechend gestaltet sind, sondern auch ideal ins Stadtbild passen“, sagte tädtebauminister Michael Groschek. „Sie sind zugleich Visitenkarte der Unternehmen, inspirierender Arbeitsplatz für die Beschäftigten und ein Gewinn für unsere Städte.“ Mit dem Auszeichnungsverfahren werden Bauten in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, die sorgfältig geplant, gestaltet und städtebaulich integriert sind. Sie tragen zur Optimierung von Produktionsprozessen, zur Steigerung der Arbeitsplatzqualität und zur Kommunikation von Unternehmenskultur bei. Außerdem soll deutlich werden, dass auch Gewerbestandorte in vielerlei Hinsicht einen Beitrag zur Stadt- und Quartiersentwicklung sowie zur Planungs- und Baukultur leisten können und sollen.
 
Zentrale Kriterien für die Auswahl der Jury sind die Gestaltung, Funktionalität und insbesondere die gelungene Einbindung von Gewerbebauten in den urbanen Kontext von Groß-, Mittel- und Kleinstädten. Weitere wichtige Bewertungsmerkmale werden die Gestaltung der Freiflächen im Umfeld der Gewerbestandorte sowie die ökologisch-energetische Qualität sein. Es werden Gebäude und Gebäudekomplexe aus den Bereichen Gewerbe, Produktion, Handwerk, Handel, gewerbliche Dienstleistungen sowie Mischnutzungen prämiert, die diesen Kriterien in besonderer Weise entsprechen. Ausgezeichnet werden können Neubauten, Modernisierungen, Restaurierungen, Umstrukturierungen und Umbauten. Die Objekte müssen in NRW liegen und zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2016 fertig gestellt worden sein.
 
Um die Auszeichnung können sich Bauherren und Mitglieder einer Architektenkammer als Entwurfsverfasser in beiderseitigem Einvernehmen bewerben – Architektinnen und Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner. Es entscheidet eine unabhängige Jury, die bis zu zehn Objekte auszeichnen kann. Die Auszeichnung erfolgt voraussichtlich im März 2017 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem sollen die ausgezeichneten Objekte in einer Broschüre und einer Ausstellung dokumentiert werden.
 
Bewerbungen können bis zum 30. September 2016 eingereicht werden. Die vollständige Auslobung finden Sie auf der Homepage der Architektenkammer NRW (www.aknw.de). 

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de