Nach dem Unwetter unterstützt NRW 44 Kommunen mit 30 Millionen Euro
Das Land wird 44 Städte und Gemeinden, die vom Unwetter Ela in besonderer Weise betroffen waren, mit insgesamt 30 Millionen Euro helfen. Das hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen. „Wir wissen, dass die geschädigten Kommunen unsere finanzielle Unterstützung benötigen. Jetzt soll die Hilfe schnell und unbürokratisch ankommen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Die Mittel sollen den Kommunen daher ohne Antrag direkt zugewiesen werden. Auch die Verwendung der Mittel braucht nur in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Darüber hinaus bekräftigte das Landeskabinett seine Zusage, den Fluthilfefonds 2013 für die Opfer des Hochwassers an Elbe und Donau auch für massive regionale Unwetterereignisse zu öffnen
Innenminister Jäger: Geld wird nach objektiven Kriterien und so gerecht wie möglich verteilt
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Das Land wird 44 Städte und Gemeinden, die vom Unwetter Ela in besonderer Weise betroffen waren, mit insgesamt 30 Millionen Euro helfen. Das hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen. „Wir wissen, dass die geschädigten Kommunen unsere finanzielle Unterstützung benötigen. Jetzt soll die Hilfe schnell und unbürokratisch ankommen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Die Mittel sollen den Kommunen daher ohne Antrag direkt zugewiesen werden. Auch die Verwendung der Mittel braucht nur in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden.
Darüber hinaus bekräftigte das Landeskabinett seine Zusage, den Fluthilfefonds 2013 für die Opfer des Hochwassers an Elbe und Donau auch für massive regionale Unwetterereignisse zu öffnen. „Die geschädigten Kommunen werden weitere 30 Millionen Euro erhalten, wenn wir hier eine Verständigung mit dem Bund und den anderen Bundesländern erreichen oder wenn es finanzielle Rückflüsse aus dem Fonds gibt“, betonte Minister Jäger.
Um die Höhe der aktuellen finanziellen Zuweisung des Landes an die einzelnen Kommunen zu ermitteln, wurde als Grundlage die Zahl der Einsatzstunden gewählt, die für die unmittelbare und akute Gefahrenbeseitigung vor Ort notwendig waren. „Wir greifen den besonders betroffenen Gemeinden unter die Arme. Uns ist bewusst, dass wir damit den tatsächlichen Schaden nicht ersetzten können“, erläuterte Jäger. Beträge unter 20.000 Euro werden nicht ausgezahlt.
Um die Hilfen möglichst gerecht und sachgemäß zu verteilen, wurde der Kreis der Empfänger auf die Kommunen eingegrenzt, die von der Wucht des Unwetters besonders heimgesucht worden waren. Auf der Grundlage eines Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes sind das diejenigen Kommunen, deren Gemeindegebiet zu mindestens 30 Prozent im Zentrum des sogenannten Bogen-Echos lag. Dort hat es Spitzenböen der Stärke elf bis zwölf gegeben hat. Von den 85 Gemeinden, die das Kriterium eines 30 Prozent-Anteils der Gemeindefläche erfüllen, haben 34 bei der Schadensabfrage Fehlanzeige erstattet. Weitere sieben hatten Schäden unter 20.000 Euro gemeldet.
Die Landesregierung hat auch geprüft, ob Mittel aus Brüssel beantragt werden können. Allerdings sind die Hürden für finanzielle Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds zu hoch. Die von den Gemeinden gemeldeten Schäden summieren sich auf 302 Millionen Euro. „Obwohl diese Summe eine immense Belastung darstellt, können wir für diesen Fall den Europäischen Solidaritätsfonds nicht in Anspruch nehmen. Der dafür vorgesehene Schwellenwert liegt noch einmal deutlich höher. Dieser Schwellenwert wird am Bruttosozialprodukt bemessen und würde erst greifen, wenn nach aktuellem Stand bundesweit die Schadenssumme über 3,2 Milliarden Euro läge. Das ist nicht der Fall“, erläuterte der Minister.
Anlage: Die Liste der Gemeinden, die eine Finanzhilfe des Landes wegen Ela erhalten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon: 0211 871-2300.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |