Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Für die kommenden drei Jahre ist die Schulsozialarbeit gesichert
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die stellvertretende Ministerpräsidentin, Schulministerin Sylvia Löhrmann, haben das Ergebnis der Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Thema Schulsozialarbeit vorgestellt. Das Land NRW wird die bis Ende 2013 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern für die nächsten drei Jahre sichern.
„Wir werden auf drei Jahre befristet einspringen, da mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung erzielt werden konnte“, sagte Ministerpräsidentin Kraft in Düsseldorf.
Die Staatskanzlei teilt mit:
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die stellvertretende Ministerpräsidentin, Schulministerin Sylvia Löhrmann, haben das Ergebnis der Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Thema Schulsozialarbeit vorgestellt. Das Land NRW wird die bis Ende 2013 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern für die nächsten drei Jahre sichern.
„Wir werden auf drei Jahre befristet einspringen, da mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung erzielt werden konnte“, sagte Ministerpräsidentin Kraft in Düsseldorf. „Gleichwohl sehen wir weiterhin den Bund in der Pflicht, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Deutschland zu finanzieren, weil dies eine Aufgabe des Bundes und nicht der Länder ist. Wir werden daher weiter Druck auf den Bund machen. Unabhängig davon sind sich jedoch alle einig: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter leisten täglich eine unglaublich wichtige Arbeit und sind aus unseren Schulen nicht mehr wegzudenken, denn Bildung ist mehr als Unterricht.“ Die Ministerpräsidentin betonte, dass der Bund seinen finanziellen Beitrag zur Sicherung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen leisten müsse, weil dies eindeutig seine Aufgabe sei. Das sei auch die klare Auffassung der kommunalen Spitzenverbände in NRW.
Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „Die Sozialarbeit an Schulen ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben die Offene Ganztagsschule und die sozialen Aufgaben in Schulen immens bereichert. Das ist gelebte Multiprofessionalität. Sie stärkt die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und trägt maßgeblich zur Armutsbekämpfung, Gewaltprävention und Integration bei.“
Auch für Sozialminister Guntram Schneider ist Schulsozialarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil an den Schulen und notwendiger Baustein bei der Gewährleistung von Teilhabechancen: „Wir stellen eine spürbare Verbesserung an den Schulen fest, wenn dort Sozialarbeit geleistet wird. Die Sozialpädagogen übernehmen Aufgaben, die Lehrer allein nicht leisten könnten. Vor allem in den schwierigen Vierteln der Großstädte können die Schulen nicht auf die Sozialarbeit verzichten. Sie ermöglicht Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche.“
Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen ein Angebot zur Weiterfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von ca. 67,5 Millionen Euro pro Jahr zu unterbreiten. Davon übernimmt das Land rund 47,7 Millionen Euro pro Jahr. Die Kommunen sollen einen Eigenanteil leisten, der sich an den Modalitäten der Städtebauförderung orientiert und damit die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |