Ministerpräsident Laschet: Wir verschaffen den Kommunen neue Handlungsspielräume

Bundesrat macht Weg für die dauerhafte und strukturelle finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen frei / 2,72 Milliarden einmalig in diesem Jahr sowie 1 Milliarde Euro dauerhafte Entlastung

18. September 2020
2020-09-18 - MP spricht im Bunderat

Die Landesregierung begrüßt die im Bundesrat und zuvor im Bundestag beschlossene strukturelle und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung begrüßt die am Freitag (18. September 2020) im Bundesrat und tags zuvor im Bundestag beschlossene strukturelle und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen. Die Länder und der Bund beteiligen sich jeweils zur Hälfte an einer pauschalierten Kompensation der Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in diesem Jahr. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden erhalten dadurch nach derzeitigem Stand 2,72 Milliarden Euro. Zudem stärkt der Bund die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr, indem er weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernimmt.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Entscheidung des Bundesrates ist der Abschluss eines historischen Investitionspakets zugunsten der Kommunen. Mit der Entscheidung, einen erheblich größeren Anteil der Kosten der Unterkunft zu übernehmen, ist der Bund einer Forderung der Landesregierung gefolgt, für die wir in Berlin hart und lange gekämpft haben: Die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen wird strukturell und dauerhaft um rund eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet. Außerdem werden die infolge der Corona-Pandemie zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle pauschaliert aus diesem Jahr übernommen. Wir verschaffen den Kommunen durch diese Entlastungen neue Handlungsspielräume.“
 
Der Bundesrat hat am Freitag – ebenso wie der Bundestag am Donnerstag – das „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ verabschiedet, um die Städte und Gemeinden und ihre infolge der Corona-Pandemie belasteten Haushalte zu stärken. Um die Voraussetzungen für die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zu schaffen, wurde zudem ein Gesetz zur Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes verabschiedet.
 
Kommunalministerin Ina Scharrenbach: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen: Mit dem Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen und weiterer Finanzentlastungen durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen in diesem Jahr in Summe mehr als vier Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Mit diesen Entscheidungen gehen wir mit Mut in die Zukunft: Für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“
 
Vorbehaltlich der Beratungen und der Entscheidung des Landtags beabsichtigt die Landesregierung die Auszahlung des Geldes an die Kommunen noch in diesem Jahr.

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