Ministerium für Kultur und Wissenschaft lobt ersten Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen aus

Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Herausragende Hochschullehre würdigen und sichtbar machen – Preis mit 250.000 Euro dotiert

9. Mai 2019

Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt erstmalig einen Landeslehrpreis aus. Damit sollen herausragende und innovative Leistungen in der Hochschullehre gewürdigt und öffentlich sichtbar gemacht werden.

Kultur und Wissenschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt erstmalig einen Landeslehrpreis aus. Damit sollen herausragende und innovative Leistungen in der Hochschullehre gewürdigt und öffentlich sichtbar gemacht werden. Der Preis wird in fünf Kategorien vergeben und ist insgesamt mit 250.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2019.
 
„Gute Lehre ist entscheidend für den Studienerfolg. An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gibt es viele engagierte Lehrende, die Studierende mit besonderen Formaten und neuen Ideen begeistern – und wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Hochschullehre geben“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Deshalb möchte die Landesregierung hervorragende Leistungen in der Lehre auszeichnen und damit auch Vorbilder für den wissenschaftlichen Nachwuchs schaffen.“
 
Mit dem Landeslehrpreis unterstützt die Landesregierung beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Lehrkonzepte, den Einsatz besonderer Prüfungsmethoden oder neue Ansätze in der Beratung und Betreuung von Studierenden.
 
Der Preis wird in fünf Kategorien vergeben:

  1. Lehre an Universitäten
  2. Lehre an Fachhochschulen
  3. Lehre an Kunst- und Musikhochschulen
  4. Sonderpreis „Lehre digital“
  5. Sonderpreis „Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierenden“ (für Projekte, die über Wissensvermittlung hinaus bürgerschaftliches Engagement von Studierenden anregen)
 
Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für die Weiterentwicklung der Lehre der Preisträgerin bzw. des Preisträgers eingesetzt werden.
 
Lehrende aller Statusgruppen können von den Dekanaten oder den Fachschaften für den Landeslehrpreis vorgeschlagen werden, auch Eigenbewerbungen sind zulässig.
 
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine gemeinsame Jury aus Lehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikerinnen und -didaktikern von Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen. Die feierliche Preisverleihung findet am 19. November 2019 in der Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf statt.
 
Mit der Organisation und Durchführung des Landeslehrpreises hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. beauftragt.
Mehr Informationen unter: www.mkw.nrw/landeslehrpreis-2019
 

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