Ministerinnen Ina Scharrenbach und Isabel Pfeiffer-Poensgen sowie Minister Lutz Lienenkämper: Kunst-und-Bau-Projekte sind bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes verbindlich

19. Dezember 2021
phb Wohnen Baustelle Bauleiter

Die Landesregierung hat beschlossen, dass bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes künftig wieder Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben werden.

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Die Landesregierung hat beschlossen, dass bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes künftig wieder Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben werden. „Ziel ist es, durch die Verbindung von Kunst und Bau die Baukultur des Landes sichtbar und nachhaltig in vorbildlicher Weise zu stärken. Durch die künstlerische Ausgestaltung soll ein direkter Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung hergestellt werden. Sie soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Als öffentlicher Bauherr trägt das Land eine besondere baukulturelle Verantwortung. Kunst-und-Bau-Projekte leisten mit ihrem unmittelbaren künstlerischen Bezug dazu einen wichtigen Beitrag. Der ausgewählte Begriff „Kunst-und-Bau“ soll dabei die Gleichwertigkeit von Kunst und Architektur in der Entwicklung eines Kunst-und-Bau-Projektes definieren und verdeutlichen, dass Kunst im Baukontext keine der Architektur dienende Funktion hat, sondern eine eigene, freie Qualität besitzt. Im besten Sinn entsteht eine Symbiose zwischen dem Bauwerk und der künstlerischen Arbeit.

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft, betont: „Für die Landesregierung ist die Stärkung der Baukultur des Landes ein wichtiges Anliegen. Das Land kann mit hochwertigen Gebäuden jenseits einer standardisierten und austauschbaren Architektur einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadtbaukunst hin zu mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität leisten. Die Kunst bietet die Chance, sich jenseits des Dekorativen mit der öffentlichen Funktion eines Gebäudes auseinanderzusetzen. Die Richtlinie eröffnet zudem Künstlerinnen und Künstlern neue Möglichkeiten und stellt damit auch eine konkrete Förderung der Kunstproduktion dar. Teil dessen ist auch die Verankerung von fairen Honoraren für die künstlerische Leistung.“

„Der Staat baut im und für den öffentlichen Raum. Er trägt damit zur Identität des jeweiligen Standortes bei. Kunst kann dabei helfen, eine Brücke zu schlagen. Sie kann Harmonie erzeugen, Kontroversen aufdecken, Fragen stellen und Antworten geben. Die Kunst am staatlichen Bau ist ein Dialog zwischen Staat und Gesellschaft. Diesen Dialog unterstützt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Bauvorhaben, bei denen der Kunst Raum geboten wird“, bekräftigt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, zu dessen Geschäftsbereich auch der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB NRW) gehört.

Die neue Richtlinie ist eine verbindliche Vorgabe für Projekte, deren Bauwerkskosten den Wert von 15 Millionen Euro übersteigen. Ab diesem Wert ist die Eignung für ein Kunst-und-Bau-Projekt grundsätzlich zu prüfen. Die vorgegebenen Ausgaben dafür betragen laut Richtlinie ein Prozent der Bauwerkskosten, sind aber auf eine halbe Million Euro (Materialkosten und Honorar) begrenzt. Auch bei anderen Gebäuden kann ein Kunst-und-Bau-Projekt durchgeführt werden, denn auch kleinere öffentliche Gebäude an exponierter Stelle stehen für die Baukultur des Landes. Die neue Regelung löst die bisherigen Verfahren, die unter dem Titel „Kunst am Bau“ firmierten, ab und schafft einheitliche und verbindliche Vorgaben.

Die entsprechenden Verfahrensregeln für die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler sind in der Richtlinie zu Kunst-und-Bau festgelegt. Für Kunst-und-Bau-Projekte sind transparente Verfahren – in der Regel Wettbewerbe – durchzuführen. Ein Landesbeirat mit Vertreterinnen oder Vertretern der für Kultur und Bauen zuständigen Ministerien, des BLB NRW und Baukultur NRW sowie einer Künstlerin oder einem Künstler und zwei Fachwissenschaftlerinnen oder Fachwissenschaftlern wird die Bauherrinnen und Bauherrn künftig beraten.

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