Ministerin Steffens: Neuregelung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst – bessere Karrierechancen für Frauen und starke Gleichstellungsbeauftragte

28. Juni 2016

Das Kabinett hat die Neuregelung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) für den öffentlichen Dienst beschlossen. Ziele sind eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

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Das Kabinett hat heute die Neuregelung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) für den öffentlichen Dienst beschlossen. Ziele sind eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

„Zu einem modernen und innovativen öffentlichen Dienst gehört die volle berufliche Gleichstellung von Frauen. Solange Frauen in den höheren Positionen immer noch unterrepräsentiert sind, brauchen wir wirkungsvolle Quotenregelungen. Das bereits beschlossene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1. Juli 2016 in Kraft tritt, führt eine weiterentwickelte Quotenregelung zunächst für Beamtinnen ein. Diese Regelungen übertragen wir mit der Novellierung des LGG auf den gesamten öffentlichen Dienst in NRW und verbessern damit die beruflichen Aufstiegschancen aller weiblichen Beschäftigten. Zusammen mit den verbindlichen Vorgaben für eine geschlechtergerechte Gremienbesetzung ist das ein wichtiger Schritt für die Chancengleichheit von Frauen“, erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf.

„Um die Gleichstellung in der Praxis erfolgreich umzusetzen, brauchen wir vor allem auch starke Gleichstellungsbeauftragte mit einer klaren und durchsetzungsfähigen Rechtsposition. Eine solide rechtliche Basis ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Dienststellen wirkungsvoll agieren können. Bisher ist das Gleichstellungsgesetz eher ein zahnloser Tiger – künftig soll er auch beißen können“, so das Fazit der Ministerin.

Maßnahmen, an denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde, sollen künftig gesetzwidrig sein. Neu ist zudem ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sieht. Um die weitere Qualifizierung der Gleichstellungsbeauftragten zu unterstützen, sollen sie in Zweifelsfällen externen sachverständigen Rat einholen können und Anspruch auf mindestens eine gleichstellungsbezogene Fortbildung pro Jahr haben.

Neuland betritt die Landesregierung mit den weiterentwickelten Quotierungsregelungen bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst. Auf Basis eines Rechtsgutachtens des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, wurde bereits im Entwurf des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes eine neue Quotenregelung für Beförderungen und für die Besetzung von Führungsfunktionen im Landesbeamtengesetz (LBG) verankert. Diese Regelungen sollen nun auch für Beschäftigte gelten, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen.

In wesentlichen Gremien im Geltungsbereich des Gesetzes – einschließlich der Aufsichts- und Verwaltungsräte – sollen künftig mindestens 40 Prozent Frauen sitzen. Ausnahmen sind nur in einigen konkreten Fällen erlaubt. Wird die Quote unterschritten, sind Sanktionen vorgesehen, so dass die gesetzlichen Vorgaben mehr Durchsetzungskraft haben als bisher.

Das „Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie zur Verankerung von Sanktionen bei Nichteinhaltung“ von Professor Hans-Jürgen Papier steht auf der Internetseite des Ministeriums zum Download bereit: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/presse/pressemitteilungen/Gutachten_Zielquoten.pdf

Erläuterungen zum Gutachten: www.mgepa.nrw.de

Hintergrundinformationen

Gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung der Geschlechter im gesamten öffentlichen Dienst ist in NRW das 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz. Herzstück ist die sogenannte leistungsbezogene Entscheidungsquote für die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation. Das Gesetz verpflichtet zudem alle Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind auf der Grundlage der Gemeindeordnung hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (54,8 Prozent) weiblich. Dennoch ist die vollständige Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht. Nach wie vor gilt: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes (Besoldungs-gruppe A13/E13) beträgt der Frauenanteil 64,6 Prozent, im Endamt (Besoldungsgruppe A16/E15Ü) nur noch 27,4 Prozent. In den absoluten Spitzenpositionen (ab Besoldungsgruppen B5) macht der Frauenanteil weniger als ein Viertel (24,6 Prozent) aus. Auch in Gremien sind Frauen noch durchweg unterrepräsentiert.

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