Ministerin Scharrenbach: Zur Absicherung von preisgebundenem Wohnraum – Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitet Ankauf von Belegungsrechten auf 67 Städte aus
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitet den Ankauf von Belegungsrechten zur Absicherung von preisgebundenem Wohnraum auf 67 Städte und Gemeinden aus.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitet den Ankauf von Belegungsrechten zur Absicherung von preisgebundenem Wohnraum auf 67 Städte und Gemeinden aus. Mit den „Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen” wird die Möglichkeit eröffnet, Mietbindungen und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen zu erwerben. Die Zuschusshöhe im Rahmen der Landesförderung kann für den Vermieter bis zu 3,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Die jeweilige Stadt darf zudem eine Mieterin oder einen Mieter mit Wohnberechtigungsschein für die Wohnung benennen. Das Modellvorhaben galt bisher nur für die vier Städte Münster, Köln, Düsseldorf und Bonn und erfährt nun eine deutliche Ausweitung.
„Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. In vielen Städten und Gemeinden ist Bauland ein knappes und teures Gut: Mit der Ausweitung des Ankaufs von Belegungsrechten auf nunmehr 67 Städte und Gemeinden ermöglicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Miet- und Belegungsbindungen an bestehendem Wohnraum zu erwerben. In 2022 stehen Zuschüsse von insgesamt zehn Millionen Euro Landesgeld bereit, um Mietpreis- und Belegungsbindungen in Bestandswohnungen zu fördern“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Förderprogramms hat die jeweilige Stadt gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter ein Benennungs- und Besetzungsrecht für die Wohnung für den Zeitraum von fünf beziehungsweise zehn Jahren. Grundsätzlich ist eine Förderung bei freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnungen möglich, für die nach Einschätzung der jeweiligen Stadt ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht und die zur dauernden Wohnungsversorgung geeignet sind. Es können aber auch Wohnungen gefördert werden, in denen eine Mieterin oder ein Mieter wohnt, der einen Wohnberechtigungsschein beantragen kann.
Anträge für das Förderprogramm zum Erwerbe von Belegungsrechten können ab sofort bei den jeweils für das Wohnungswesen zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden.
Liste der Kommunen des Förderprogramms „Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen” |
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Aachen |
Hennef |
Overath |
Alfter |
Hilden |
Paderborn |
Bad Honnef |
Hürth |
Pulheim |
Bergheim |
Kaarst |
Ratingen |
Bergisch Gladbach |
Kempen |
Rheinbach |
Bielefeld |
Kerpen |
Rommerskirchen |
Bochum |
Köln |
Rösrath |
Bonn |
Königswinter |
Sankt Augustin |
Bornheim |
Korschenbroich |
Siegburg |
Brühl |
Krefeld |
Solingen |
Burscheid |
Langenfeld |
Swisttal |
Dormagen |
Leichlingen |
Telgte |
Dortmund |
Leverkusen |
Tönisvorst |
Düsseldorf |
Lohmar |
Troisdorf |
Erftstadt |
Meckenheim |
Verl |
Erkrath |
Meerbusch |
Wachtberg |
Essen |
Mettmann |
Warendorf |
Frechen |
Monheim |
Wesseling |
Grevenbroich |
Mülheim an der Ruhr |
Willich |
Gütersloh |
Münster |
Wülfrath |
Haan |
Neuss |
Würselen |
Haltern |
Niederkassel |
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Heiligenhaus |
Odenthal |
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Ergänzt wird das Förderprogramm in den genannten Städten durch verbesserte Förderkonditionen für Bindungsverlängerungen in den Wohnraumförderungsbestimmungen 2022. Bei geförderten Wohnungen, die zeitnah aus der Bindung herausfallen, können dort im Falle einer Bindungsverlängerung ein zusätzlicher Tilgungsnachlass von zehn Prozent auf die Restvaluta des Darlehens der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, sowie Zinsfreiheit für den Verlängerungszeitraum gewährt werden.
Hintergrund:
- Einen Wohnberechtigungsschein kann jede oder jeder bei der jeweiligen Kommune ihres oder seines Wohnortes beantragen, die oder der 20.420 Euro netto verdient.
- Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 24.600 Euro netto und für jede weitere Person im Haushalt dürfen 5.660 Euro hinzugerechnet werden.
- Haushalte mit Kindern werden besonders privilegiert, da sich das vorgenannte Nettoeinkommen nochmals um 740 Euro je Kind erhöhen darf.
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