Ministerin Scharrenbach: Zielvereinbarung mit Arbeitsgemeinschaften der Frauenhäuser steht: Mehr Plätze und finanzielle Absicherung für die Zukunft
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e. V. eine Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e. V. eine Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Gewalt gegen Mädchen und Frauen stellt in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine zentrale Herausforderung dar:
- Von 2007 bis 2016 nahm die Anzahl der Strafanzeigen (inklusive Nachstellungen, § 238 StGB) im Rahmen der Häuslichen Gewalt um 7.817 Fälle bzw. 38,3 Prozent zu.
- Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Anzahl der Wohnungsverweisungen und der ausgesprochenen Rückkehrverbote um 4.941 Fälle bzw. 51,1 Prozent.
Ministerin Scharrenbach: „Gemeinsam mit den allgemeinen und spezialisierten Frauenberatungsstellen sind die Frauenhäuser unverzichtbare Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Die Landesregierung hat das Ziel, für das Netz der landesseitig geförderten Frauenhäuser für die Zukunft eine solide und tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Um eine Weiterentwicklung der Angebote von Schutz und Hilfe für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, ist darüber hinaus die Schaffung von mehr Plätzen in den landesseitig geförderten Frauenhäusern eine weitere Zielsetzung, um der Nachfrage schutzsuchender Frauen besser gerecht zu werden. Bis 2022 sollen die derzeit 571 Plätze in den landesseitig geförderten Einrichtungen um 50 weitere Plätze erhöht werden. Ich freue mich, dass die Unterzeichnung der gemeinsamen Zielvereinbarung heute erfolgt ist: Nun können weitere 500.000 Euro in diesem Jahr an die Frauenhäuser ausgezahlt werden. Im kommenden Jahr 2019 wird die Landesförderung für den Schutz und die Hilfe von Gewalt betroffener Frauen in Frauenhäusern erstmals die 10 Millionen Euro-Grenze überschreiten.“
Nach dem Berichtswesen der Frauenhäuser des Landes (Berichtszeitraum 2008 bis heute) verlassen mehr als 80 Prozent der Frauen das Frauenhaus bereits nach spätestens drei Monaten wieder. Das Berichtswesen bildet damit ab, dass Frauenhäuser Akutschutzplätze für Frauen und ihre Kinder anbieten und damit einen Übergangscharakter haben. Dies entspricht auch dem konzeptionellen Selbstverständnis der Frauenhäuser. Das Berichtswesen verzeichnet aber auch seit Jahren sinkende Zahlen der neu aufgenommenen Frauen bei gleichbleibender bis steigender Belegung der Plätze und belegt damit die durchschnittlich längere Aufenthaltsdauer der Frauenhausbewohnerinnen.
In gemeinsamer Anstrengung sollen auch die Langzeitaufenthalte in Frauenhäusern (länger als sechs Monate) bis Ende 2020 um 20 Prozent reduziert werden. „Die Gründe für einen längeren Aufenthalt sind hierbei differenziert zu betrachten. Der akute Schutz vor Gewalt hat höchste Priorität in der Arbeit der Frauenhäuser, unabhängig von der Aufenthaltsdauer“, sagt Scharrenbach.
Die Zielvereinbarung finden Sie hier.
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