Ministerin Scharrenbach: Wohnraumförderung 2024 bietet Verlässlichkeit und Planbarkeit für den öffentlichen Wohnungsbau
1,7 Milliarden Euro Fördersumme stehen dieses Jahr für Nordrhein-Westfalen bereit
Ministerin Ina Scharrenbach hat am Dienstag, 27. Februar 2024, gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen die neuen Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 vorgestellt.
Ministerin Ina Scharrenbach hat am Dienstag, 27. Februar 2024, gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen die neuen Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 vorgestellt und einen Einblick in die aktuelle Situation der Immobilienwirtschaft und der Bauwirtschaft gegeben.
Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Die geförderten Investitionen berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember 2021.
„Aus 3 mach 1: Weniger Bürokratie für mehr öffentlich-geförderten Wohnraum. Ob Mietwohnungsneubau, Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder Studierende, Modernisierungsförderung – eine Richtlinie, 1,7 Milliarden Euro Fördervolumen. Die neue Förderung berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und 7,85 Euro für die Einkommensgruppe A vor. Sie stellt eine Anpassung gegenüber 2023 zwischen 50 Cent und 75 Cent dar. Um zirkuläre Bauweisen zu fördern, suchen wir zudem in 2024 zehn Bauvorhaben, die mit uns den Einstieg in den digitalen Gebäudepass vollziehen. Damit bleibt die öffentliche Wohnraumförderung Innovationsmotor und Nordrhein-Westfalen ,place-to-bau´“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Alexander Rychter, Verbandsdirektor vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW): „Die heute vorgestellten Förderbedingungen geben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland Westfalen in Zeiten von steigenden Baukosten, hohen Zinsen und unsicherer bundespolitischer Förderkulisse die Sicherheit und Verlässlichkeit für den Neubau und die Modernisierung öffentlich geförderter Wohnungen, die sie brauchen.“
Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW NRW - Verband der mittelständischen Immobilienwirtschaft: „Mitten in der Baukrise ist die öffentliche Wohnraumförderung wichtiger denn je, um für niedrige Einkommensgruppen trotz schwieriger Marktlage eine Perspektive auf bezahlbaren und verfügbaren Mietwohnraum zu schaffen. Aber auch beim Wohneigentum ist die erneut gute Förderung wichtig und richtig. Wenn junge Familien die Chance haben, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren, machen sie gleichzeitig dringend benötigten Mietwohnraum frei für andere. Aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen sind die Förderprogramme durch die hohe Verlässlichkeit und die stetige Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Anker in der Planung und Umsetzung von Wohnungsbauprojekten.“
Konrad Adenauer, Präsident Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Der Wohnungsbau erlebt gerade sehr herausfordernde Zeiten. Angesichts der ungünstigen Finanzierungsbedingungen und der stark gestiegenen Baukosten sind frei finanzierte Projekte vom Eigenheim bis zum Mietwohnungsbau für viele private Eigentümer kaum noch realisierbar. Die öffentliche Wohnraumförderung ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, um den Neubau in NRW am Laufen zu halten. Dabei kommt der Eigentumsförderung eine hohe Bedeutung zu, denn jeder, der ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei. Wir freuen uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur Eigentumsförderung. Die passgenaue Ausgestaltung der Förderung hat im letzten Jahr gut funktioniert und wir arbeiten gemeinsam daran, das auch für die Zukunft sicherzustellen.“
Rüdiger Otto, Vizepräsident Bauverbände Nordrhein-Westfalen: „Seit mehreren Jahrzehnten schafft das Land Nordrhein-Westfalen mit seiner öffentlichen Wohnraumförderung dringend benötigen Wohnraum für Auszubildende, Studierende, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und einkommensschwache Haushalte. Daher stehen heute rund 40% aller Sozialwohnungen Deutschlands in Nordrhein-Westfalen. Allerdings hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen können. Immer mehr Wohnungen fallen aus der Belegungsbindung und der Bestand schmilzt weiter ab. Daher war es wichtig und richtig, dass das Landesbauministerium die öffentliche Wohnraumförderung aufgestockt und ausgeweitet hat. Dabei fließen nicht nur neue Mittel in das Programm, sie sind auch bis 2027 festgelegt. Wir als Baugewerbe freuen uns über ein derart klares Bekenntnis, dass vor allem Planungssicherheit schafft.“
Axel Wahl, Vizepräsident der Bauindustrie NRW: „Die Versorgung mit ausreichend bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und attraktivem Wohnraum ist zentrale Zukunftsaufgaben in NRW, die BAUINDUSTRIE NRW ist dabei strategischer und starker Partner von Politik und Auftraggebern. Die erneut und auch in der Vergangenheit schon stetig hohe Wohnraumförderung der NRW-Landesregierung schafft Planungssicherheit für unsere Mitgliedsunternehmen und steht für eine verlässliche Politik in NRW.“
Hintergrund
- Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen über neun Milliarden Euro ausgestattet.
- Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,1 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 11.854 Wohneinheiten erreichte Nordrhein-Westfalen für 2023 einen Rekordwert beim öffentlichen Wohnungsbau. Der Mietwohnungsneubau legt mit 68 Prozent auf 6.726 Wohnungen zu, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen sogar eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten. Bei der Modernisierungsförderung hat Nordrhein-Westfalen eine bundespolitische Delle im Zusammenhang mit den ewigen Diskussionen um das Heizungsgesetz zu verzeichnen: Die Anzahl der Wohneinheiten in der Modernisierungsförderung geht leicht um 4,3 Prozent auf 2.641 Wohneinheiten zurück.
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